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Kfz Haftpflicht + Teilkasko oder Kfz Vollkasko - welche Variante?  


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Alles, was Sie zum Thema Kfz Versicherung wissen sollten, finden Sie kompakt und verständlich in diesem Ratgeber. Einen Kfz Versicherungsvergleich aller relevanten Kfz Versicherungen bietet Dr. Klein ebenso, wie die besten Anbieter zur KFZ-Versicherung im Portrait.

Welche Kfz-Versicherung ist die Richtige für Sie?

Haftpflichtversicherung
Teilkaskoversicherung
Vollkasko-Versicherung
Insassenunfallversicherung

Die Haftpflichtversicherung

Für jedes Fahrzeug ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Die Haftpflichtversicherung deckt alle Schäden ab, die Sie anderen Verkehrsteilnehmern durch einen von Ihnen verursachten Verkehrsunfall zufügen. Das können sowohl Personen-, Sach-, als auch Vermögensschäden sein. Unberechtigte Schadenersatzforderungen wehrt die Kfz-Haftpflichtversicherung ohne zusätzliche Kosten für Sie ab.

Um den Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung nachzuweisen, müssen Sie bei jeder Neuzulassung, Ummeldung, Wiederzulassung oder dem Wechsel der Versicherungsgesellschaft Ihrer Zulassungsstelle eine so genannte „Doppelkarte“ vorlegen. Diese Doppelkarte erhalten Sie umgehend nach Abschluss Ihrer Kfz-Versicherung direkt von der Versicherungsgesellschaft zugesendet.

Die Haftpflichtversicherung ist ein Basisbestandteil einer jeden Kfz-Versicherung. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, eine so genannte „Kaskoversicherung“ abzuschließen, die Schäden am eigenen Fahrzeug abzudeckt. Hierbei wird – je nach Art und Umfang der Leistungserstattung - zwischen Teilkasko- und Vollkaskoversicherung unterschieden:

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Die Teilkaskoversicherung

Die Teilkaskoversicherung bietet einen zusätzlichen Schutz zur Haftpflichtversicherung und deckt Schäden ab, die an Ihrem eigenen Fahrzeug entstehen.

Bei der Teilkaskoversicherung sind in der Regel folgende Schäden versichert:

  • Brand oder Explosion
  • Diebstahl
  • Unmittelbare Einwirkung durch Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung
  • Haarwildschäden
  • Glasbruch
  • Schäden der Verkabelung durch Kurzschluss (Schmorschäden)
  • Marderschäden

Durch Vereinbarung einer Selbstbeteiligung im Falle eines Schadens kann die Versicherungsprämie je nach Höhe des Selbstbehaltes deutlich gesenkt werden.

Der Abschluss einer Teilkaskoversicherung ist grundsätzlich empfehlenswert. Lediglich bei sehr alten Fahrzeugen kann es unter Umständen sinnvoll sein, auf eine Kaskoversicherung zu verzichten.

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Die Vollkaskoversicherung

Die Vollkaskoversicherung tritt zusätzlich zu den Leistungen der Teilkaskoversicherung in folgenden Fällen ein:

  • Schäden am eigenen Fahrzeug durch einen selbstverschuldeten Unfall
  • Fahrerflucht des Unfallgegners
  • Mut- und böswillige Beschädigungen durch unbekannte Dritte (z.B. Zerkratzen des Lackes)

Der Abschluss einer Vollkaskoversicherung lohnt sich in der Regel nur bei neueren bzw. sehr teueren Fahrzeugen. Im Zweifelfall lohnt es sich jedoch immer, beide Varianten durchzurechnen. Je nach Fahrzeugart und Schadensfreiheitsrabatt kann eine Vollkaskoversicherung sogar günstiger oder nur geringfügig teuerer als die Teilkaskoversicherung sein.

Wie bei der Teilkaskoversicherung kann die Versicherungsprämie durch Vereinbarung einer Selbstbeteiligung im Schadenfall verringert werden.

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Die Insassenunfallversicherung

Die Insassenunfall-Versicherung versichert alle Insassen beim Betrieb eines Fahrzeugs, das heißt beim Lenken, Benutzen, Behandeln und Pflegen, Be- und Entladen, Abstellen und Ein- und Aussteigen.

Die Insassenunfallversicherung umfasst Unfälle, die im ursächlichen Zusammenhang stehen mit dem Betrieb eines Fahrzeugs, nämlich Lenken, Benutzen, Behandeln und Pflegen, Be- und Entladen, Abstellen, Ein- und Aussteigen. Die Leistungen beinhalten meist eine Invaliditätssumme, Todesfallsumme, Unfall-Tagegeld bzw. Unfall-Krankenhaustagegeld.

Die Insassenunfallversicherung zählt zu den grundsätzlich eher überflüssigen Versicherungen, da die Schäden in der Regel durch die eigene Haftpflichtversicherung bzw. der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners übernommen werden. Lediglich bei Unfällen, bei denen niemand eine Schuld zuzuschreiben ist (z.B. ein Unfall durch eine Ölspur) tritt die Haftpflichtversicherung nicht in Kraft.

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