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Kfz Schaden - Wie die Kfz Haftpflichtversicherung im Schadenfall zahlt  


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Alles, was Sie zum Thema Kfz Versicherung wissen sollten, finden Sie kompakt und verständlich in diesem Ratgeber. Einen Kfz Versicherungsvergleich aller relevanten Kfz Versicherungen bietet Dr. Klein ebenso, wie die besten Tarife zur Kfz-Versicherung im Portrait.


Was ist zu tun im Schadenfall?

1. Sichern Sie die Unfallstelle ab.
Schalten Sie Ihre Warnblinkanlage an und stellen Sie das Warndreieck in 100 Metern Entfernung auf.

2. Erste Hilfe und Notruf
Leisten Sie erste Hilfe und rufen Sie – falls erforderlich Polizei (110) und/oder Feuerwehr (112). Dies ist vor allem bei Verletzten, Fahrerflucht, hohem Sachschaden und Einigungsproblemen erforderlich.

Bei eindeutigen Bagatellschäden reguliert die Versicherung den Schaden auch ohne polizeiliche Unfallaufnahme. Im Zweifelsfall sollten Sie jedoch immer die Polizei verständigen.

3. Eigene Beweise sichern
Machen Sie falls möglich Fotos oder erstellen Sie eine Unfallskizze. Markieren Sie möglichst die genaue Stellung der Fahrzeuge mit Kreide, die sich in Ihrem Verbandkasten befindet.

4. Wiederherstellung des Verkehrsflusses
Bei kleineren Schäden sollten Sie darauf achten, die Unfallstelle zu räumen. Blockieren Sie wegen einer kleinen Beule nicht die gesamte Strasse, sondern stellen Sie die Fahrzeuge beiseite.

5. Notieren Sie die wichtigsten Daten
Notieren Sie für die Schadenmeldung bei der Versicherung folgende Daten:

  • Amtliche Kennzeichen
  • Namen und Anschriften der Unfallgegner (Tipp: Lassen Sie sich Führerschein oder Ausweispapiere zeigen)
  • Name der Versicherungsgesellschaft und Versicherungsnummer
  • Ort, Datum und Uhrzeit des Unfalls
  • Namen und Anschriften von Unfallzeugen
  • Erstellen Sie eine Unfallskizze
  • Erstellen Sie möglichst ein Unfallprotokoll, das von allen Beteiligten unterschrieben wird. Den Vordruck für einen solchen Unfallbericht erhalten Sie bei Ihrer Versicherung.

6. Vermeiden Sie ein Schuldanerkenntnis
Achtung: Geben Sie unter keinen Umständen ein vorzeitiges Schuldanerkenntnis ab. Sie riskieren sonst in bestimmten Fällen Ihren Versicherungsschutz.

7. Informieren Sie umgehend Ihre Versicherungsgesellschaft

8. Schadenmeldung beim Versicherer des Unfallverursachers
Nach einem Unfall müssen Sie nicht warten, bis Ihr Unfallgegner den Unfall seiner Versicherungsgesellschaft meldet, sondern können direkt von der Versicherung Schadensersatz verlangen. Konnte oder wollte Ihr Unfallgegner Ihnen seine Versicherungsgesellschaft nicht nennen, können Sie diese beim Zentralruf für Autoversicherungen erfragen. Tel. 0180 / 25 0 26

Damit Sie die Reparaturkosten nicht aus eigener Tasche bezahlen müssen, empfehlen wir Ihnen, entweder über die Werkstatt oder direkt bei der gegnerischen Versicherung eine Reparatur-Übernahmekosten-Erklärung anzufordern. Liegt diese der Werkstatt vor, rechnet die Versicherung direkt mit der Werkstatt ab.

9. Rückstufung im Schadensfall
Jede Schadenzahlung durch die Versicherungsgesellschaft führt zu einer Rückstufung Ihres Schadenfreiheitsrabattes für das Folgejahr. Im Klartext heißt dies: Ihre Prämie für die Kfz-Versicherung steigt.

In manchen Fällen kann es daher günstiger sein, den Schaden selbst zu bezahlen. Ihre Versicherungsgesellschaft rechnet Ihnen gerne aus, bis zu welcher Summe es sich für Sie lohnt, den Schaden aus eigener Tasche zu begleichen. Da die tatsächliche Höhe eines Schadens jedoch nicht immer sofort feststeht, empfehlen wir Ihnen, den Schaden zunächst Ihrer Versicherung zu melden. Sie können noch innerhalb von 6 Monaten nach Auszahlung der Schadenregulierung die Schadenssumme zurückerstatten.

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