Altersgerecht Umbauen
Die KfW-Förderung für den altersgerechten Umbau
Das KfW-Förderungsprogramm Altersgerecht Umbauen unterstützt Baumaßnahmen, die das barrierefreie Leben im Alter fördern. Seit 2009 wurden mit dem Programm rund 60.000 Wohnungen gefördert. Ursprünglich sollte das Programm Altersgerecht Umbauen Ende 2011 auslaufen, da ab 2012 keine Bundesmittel mehr für das Programm zur Verfügung gestellt wurden. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) entschied sich aber dafür, diese Förderungsvariante mit eigenen Mitteln fortzuführen.
Förderungsvoraussetzungen beim Programm Altersgerecht Umbauen
Antragsberechtigt sind alle Träger von Investitionsmaßnahmen an selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden sowie Erwerber von neu altersgerecht sanierten Wohngebäuden. Privatpersonen können sowohl eine Kreditvariante als auch einen Investitionszuschuss beantragen. Alle Umbaumaßnahmen müssen von Fachunternehmen durchgeführt werden und technischen Mindestanforderungen entsprechen.
Neue Bedingungen beim Programm Altersgerecht Umbauen
Die Modalitäten des Programms Altersgerecht Umbauen sind zum 1. April 2012 von der KfW geändert worden. Neu eingeführt wurden sieben Förderbereiche, aus denen sich barrierereduzierten Maßnahmen ergeben. Die Förderbereiche können einzeln oder kombiniert beantragt werden:
- Wege zu Gebäuden und Wohnumfeldmaßnahmen
- Eingangsbereich und Wohnungszugang
- Vertikale Erschließung/Überwindung von Niveauunterschieden
- Anpassung der Raumgeometrie
- Maßnahmen an Sanitärräumen
- Bedienelemente, Stütz- und Haltesysteme, Orientierung, Kommunikation
- Gemeinschaftsräume, Mehrgenerationenwohnen
Der Kredit sowie der Investitionszuschuss werden zu folgenden Konditionen gewährt:
Altersgerecht Umbauen – Kredit
- Je nach Laufzeit liegt der Sollzins zwischen 1 % und 2,05 %
- Der maximale Kreditbetrag liegt bei 50.000 Euro
- Die Darlehenslaufzeit kann bis zu 30 Jahre bei maximal fünf tilgungsfreien Anlaufjahren betragen
Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss
- Der Zuschuss beträgt 5 % der förderfähigen Investitionskosten
- Die Investitionshöhe muss mindestens 6.000 Euro betragen
- Pro Wohnung sind maximal 2.500 Euro an Förderungszuschüssen vorgesehen, Zuschüsse unter 300 Euro werden von der KfW nicht ausgezahlt
Das Programm Altersgerecht Umbauen ist mit anderen Fördermitteln kombinierbar. Die Summe sämtlicher Fördermittel darf die Summe der Aufwendungen aber nicht übersteigen.
Merkblätter zum Programm Altersgerecht Umbauen
Nähere Informationen zum aktuellen Programm Altersgerecht Umbauen erhalten Sie im KfW Merkblatt mit der Programmnummer 159.
Fazit
Nutzen Sie die Vorteile des Programms Altersgerecht Umbauen, um sich ein barrierefreies und somit altersgerechtes Wohnen zu ermöglichen. Dr. Klein unterstützt Sie als vermittelnder Finanzdienstleister dabei, die entsprechende Förderungssumme von der Kreditanstalt für Wiederaufbau zu erhalten.
