zur Startseite von Dr. Klein & Co. AG

Sie fragen, Dr. Klein antwortet

Ratgeber Baufinanzierung

Antworten zum Thema Forward Darlehen

Sollten Sie auf unseren Seite noch eine Antwort vermissen, kontaktieren Sie uns gerne über unser Kontaktformular "Fragen an Dr. Klein".

Weitere interessante Artikel finden Sie in unserem Ratgeber Zinsen, Ratgeber Schufa oder in unserem allgemeinen Ratgeber Baufinanzierung.

Mit Hilfe unserer Baufinanzierungsrechner können Sie gezielter und sicherer ihren Baukredit planen.

Kann ich auch eine Umschuldung meiner Finanzierung vornehmen?

Silke Bade, Hamburg
Experte bei Dr. Klein Thomas Liebert,
Dr. Klein

Thomas Liebert, Experte für Baufinanzierung: Ja. Eine Umschuldung Ihrer Finanzierung ist für Sie grundsätzlich nach Beendigung der Zinsbindungsfrist möglich.

Sie sind dann nicht mehr auf Ihren aktuellen Bankpartner angewiesen, sondern können jeden Anbieter am Markt wählen und so viel Geld sparen.

 

Eine Umschuldung können Sie auch zehn Jahre nach der vollständigen Auszahlung Ihres Darlehens vornehmen, mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten. Ab diesem Zeitpunkt können Sie laut Gesetz jedes Darlehen kündigen, ohne dass eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt. Diese Möglichkeit ist für Sie von Vorteil, wenn die Zinsen innerhalb der zehn Jahre gesunken sind.

Wie stelle ich einen Antrag für ein Forward Darlehen?
Welche Unterlagen benötige ich für ein Forward Darlehen?