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Ohne Bürgschaft keinen Kredit! Diesen Satz hören viele Kreditsuchende, die nicht genügend Bonität oder Sicherheiten vorweisen können. Nur mit einem zahlungskräftigen Bürgen ist es jetzt noch möglich, einen Kredit zu bekommen. Oft unterschreibt dann ein Familienmitglied oder Bekannter den Kreditvertrag, ohne sich vorher Gedanken über die möglichen Folgen einer Bürgschaft zu machen. Bei einer Kreditbürgschaft übernimmt der Bürge die Haftung über die gesamte Kreditsumme inklusive der anfallenden Zinsen. Dazu kommt, dass die Bürgschaft der Schufa mitgeteilt wird. Diese behandelt die Bürgschaft wie einen eigenen Kredit. Möchte der Bürge also vielleicht einmal einen eigenen Kredit aufnehmen, so kann es sein, dass dieser aufgrund der Bürgschaft abgelehnt wird. Bürgschaftsverträge gibt es in verschiedenen Varianten. Die „Selbstschuldnerische Bürgschaft“ ist dabei die häufigste Form. Sie ist bei Banken sehr beliebt, da sie hiermit schnell und einfach an das Geld des Bürgen kommen. Denn dieser verzichtet hierbei auf das Recht der „Einrede der Vorausklage“. In der Praxis bedeutet das, dass der Bürge bereits belangt werden kann, bevor die Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers gerichtlich festgestellt wurde. Auch von der „Bürgschaft auf erstes Anfordern“ sollte man absehen. Hierbei kann die Bank bereits beim ersten Zahlungsverzug des Schuldners den gesamten Kreditbetrag zurückfordern. Überlegen Sie sich deshalb, ob Sie wirklich das Risiko einer Bürgschaft eingehen möchten. Denn wenn der finanzierenden Bank das Risiko bereits zu hoch ist, kann es sehr wahrscheinlich sein, dass der Bürgschaftsfall tatsächlich eintritt. Prüfen Sie deshalb auch andere Alternativen. Dies könnte zum Beispiel ein privates Darlehen sein, das Sie dem Verwandten oder Bekannten gewähren. Halten Sie aber auch hier unbedingt die Höhe, den Zinssatz und die Rückzahlung schriftlich fest. |
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