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 (Stand: 30.08.2010, freibleibend)

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Beleihungsauslauf
60 %
ZinsbindungSollzinsEff.
5 Jahre2.212.23
10 Jahre2.902.94
15 Jahre3.093.13
20 Jahre3.423.47
25 Jahre3.483.54
30 Jahre3.493.55

*Stand:01.09.10 (freibleibend)
190.000 € Darlehensbetrag,
eff. Jahreszins 2,23%.Sollzinsbindung 5J., Sollzins 2,21% (gebunden),
20460 € Zinskosten,1% Tilgung,
60% Beleihungswert.

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Dr. Klein Newsletter, 28. September 2009

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Sie sind mit den Leistungen Ihrer Kfz-Versicherung zufrieden? Wunderbar. Aber sind Sie sich auch sicher, dass Sie nicht zu viel dafür zahlen? Autofahrer können oft den gleichen oder besseren Schutz für deutlich weniger Geld bekommen, wenn sie die Versicherung wechseln. In manchen Fällen ist sogar eine Ersparnis im vierstelligen Bereich drin. Wer sich diesen Vorteil nicht entgehen lassen möchte, muss seine bisherige Versicherung bis zum 30. November kündigen, ansonsten verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr.

    

Bei der Vielzahl an Kfz-Versicherungen den Überblick zu behalten, ist nicht ganz leicht. Die Anbieter erschweren Kunden den Vergleich nach Kräften. Zwar gewähren beispielsweise alle Versicherer Nachlässe für langes unfallfreies Fahren, doch die Bedingungen variieren. Einige bieten Rabatte für Zweitwagen, andere Sonderkonditionen für Frauen, Familienväter, Bankangestellte oder Beamte. Rabatt bedeutet aber nicht immer günstig. Manche Unternehmen unterbieten mit ihren normalen Tarifen die ermäßigten Angebote anderer Gesellschafen.

Zudem kommt es nicht allein auf den Preis an. Die günstigste Kfz-Versicherung kann sich schnell als ausgesprochen teuer erweisen, wenn im Ernstfall die Leistungen nicht stimmen.


Mit unserem Online-Vergleich finden Sie ganz leicht heraus, wo Sie den gleichen oder besseren Schutz für weniger Geld bekommen. Bitte halten Sie Ihren Fahrzeugschein und Ihre Kfz-Versicherungs-Police bereit und nehmen Sie sich ein wenig Zeit. Nach Eingabe einiger Daten erhalten Sie passende, günstige Angebote. 

 

Sie haben Ihre Wahl getroffen? Dann müssen Sie nur noch rechtzeitig Ihre bisherige Versicherung kündigen. In den allermeisten Fällen gilt dafür der Stichtag 30. November, da der Versicherungsvertrag am 31. Dezember endet und die Kündigungsfrist einen Monat beträgt.

  • Senden Sie Ihre Kündigung bis zum 30. November (Eingangsdatum!) an Ihre Versicherung – am besten per Einschreiben. Eine Vorlage finden Sie hier. Wichtig: die Bestätigung der Kündigung durch die Versicherung
  • Schließen Sie die neue Versicherung bis zum 1. Januar 2010 ab, damit Ihr Schutz nicht unterbrochen wird
 

Wer den turnusmäßigen Stichtag verpasst, hat noch verschiedene Sonderkündigungsrechte. Ändert die Versicherung beispielsweise den Beitrag, können Kunden mit einer Frist von einem Monat kündigen. Die Frist beginnt an dem Tag, an dem das Mitteilungsschreiben des Unternehmens zugestellt wird.

Auch nach einem Schadensfall steht es Autofahrern frei, ihrem Versicherer den Rücken zu kehren, und zwar unabhängig davon, ob und wie der Schaden reguliert wird. Hier gilt eine Frist von einem Monat ab dem Ende der Schadensbearbeitung. Beachten Sie aber, dass bei einem Schadensfall ein neuer Versicherer Sie nach einem Jahr in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse einstufen, das heißt einen höheren Beitrag von Ihnen fordern wird. Damit könnte es um Ihre Ersparnis geschehen sein.

Bei einem Fahrzeugwechsel oder bei einer Neuzulassung ist ein Ausstieg ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist möglich. Und mit einem Verkauf des Wagens endet die Versicherung automatisch.


Überlassen Sie es nicht dem Zufall, wie und zu welchem Preis Sie versichert sind. Suchen Sie mit unserem Vergleich gezielt nach einer passenden, günstigen Lösung. Kündigen Sie bis zum 30. November und sparen Sie ab Jahresbeginn bares Geld.

Zum Kfz-Versicherungs-Vergleich


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