![]() |
|
|||||
| Finanzierung | Versicherungen | Geldanlage | Firmenkunden | Kommunalkunden | ||
![]() |
*Stand:06.09.10 (freibleibend) |
||||||||||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||||||||||
|
Wer sich mit dem Thema Baufinanzierung beschäftigt, wird früher oder später auf den Begriff „Vorfälligkeitsentschädigung“ treffen. Gemeint ist damit die Summe, die Banken oder andere Baukreditgeber verlangen können, wenn ein durch eine Grundschuld oder Hypothek abgesichertes Darlehen vor Ablauf der Zinsbindung gekündigt wird. Wie hoch dieser Betrag in Ihrem Fall sein könnte, verrät Ihnen unser Vorfälligkeitsrechner. Doch nicht immer ist ein solcher Ausgleich zu zahlen. Baukreditnehmer haben ein gesetzliches Kündigungsrecht. Ist eine mehr als zehnjährige Zinsbindung festgelegt, können Darlehen zehn Jahre nach Vollauszahlung mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt werden, ohne dass eine Entschädigung zu zahlen ist. Ansonsten sind Kreditgeber grundsätzlich nicht verpflichtet, Darlehen vor Ablauf der Zinsbindung zurückzunehmen. Nur in „begründeten Einzelfällen“ müssen sie dies tun, zum Beispiel wenn die finanzierte Immobilie verkauft wird. Einige Kreditgeber entbinden Kunden gegen eine Einmalzahlung von der Pflicht zu einer Vorfälligkeitsentschädigung. Andere bieten eine „Versicherung“ gegen die Ausgleichszahlung an, für die sie einen etwas höheren Zins auf das Darlehen berechnen. Wer einen Immobilienkredit aufnimmt, sollte genau prüfen, ob die Absicherung eines speziellen Falles wirklich sinnvoll ist oder nur unnötige Zusatzkosten verursacht. Mit einer Finanzierung zu besonders günstigen Konditionen sparen Sie unter Umständen mehr Geld, als Ihre Bank im Falle einer vorzeitigen Rückzahlung verlangt. Zudem bieten Ihnen neue Darlehensformen hohe Flexibilität und erlauben Ihnen beispielsweise kostenlose Sondertilgungen oder eine Tilgungssatzänderung. Dr. Klein, der Direkt-Baufinanzierer mit Top-Konditionen, vermittelt Ihnen das passende Angebot. Nutzen Sie das Know-how unserer Experten. |
|||||||||||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||||||||||