zur Dr. Klein Startseite
Newsletteranmeldung
FinanzierungVersicherungenGeldanlageFirmenkundenKommunalkunden
Das müssen Sie wissen  


„Wir sind für Sie da“

Dr. Klein Kundenservice

Mo.-Fr. 8-20 Uhr, Sa. 9-15 Uhr

Telefonisch
0800-88 33 880(kostenl.)
0451-14 08 33 33
Rückruf-Service
E-Mail Kontakt

  • Alle relevanten Anbieter
  • bis zu 50% sparen
  • Preis-/Leistungsvergleich
  • neutral und unabhängig
  • schneller und bequemer Online-Abschluss

Tagesgeld Top3


Bank

Zins

Tagesgeld
(Bank Of Scotland)

2,20%

Extra-Konto
(Ing-DiBa)

1,90%

DKB-Cash
(DKB)

1,65%

 (Stand: 30.08.2010, freibleibend)

 alle Konditionen



Beleihungsauslauf
60 %
ZinsbindungSollzinsEff.
5 Jahre2.512.54
10 Jahre3.133.18
15 Jahre3.473.53
20 Jahre3.593.65
25 Jahre3.583.64
30 Jahre3.793.86

*Stand:06.09.10 (freibleibend)
190.000 € Darlehensbetrag,
eff. Jahreszins 2,54%.Sollzinsbindung 5J., Sollzins 2,51% (gebunden),
23234.38 € Zinskosten,1% Tilgung,
60% Beleihungswert.

Annahmen


Dr. Klein Newsletter, 28. September 2009

Artikel weiterempfehlen



Wer sich mit dem Thema Baufinanzierung beschäftigt, wird früher oder später auf den Begriff „Vorfälligkeitsentschädigung“ treffen. Gemeint ist damit die Summe, die Banken oder andere Baukreditgeber verlangen können, wenn ein durch eine Grundschuld oder Hypothek abgesichertes Darlehen vor Ablauf der Zinsbindung gekündigt wird. Wie hoch dieser Betrag in Ihrem Fall sein könnte, verrät Ihnen unser Vorfälligkeitsrechner. Doch nicht immer ist ein solcher Ausgleich zu zahlen.


Baukreditnehmer haben ein gesetzliches Kündigungsrecht. Ist eine mehr als zehnjährige Zinsbindung festgelegt, können Darlehen zehn Jahre nach Vollauszahlung mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt werden, ohne dass eine Entschädigung zu zahlen ist. Ansonsten sind Kreditgeber grundsätzlich nicht verpflichtet, Darlehen vor Ablauf der Zinsbindung zurückzunehmen. Nur in „begründeten Einzelfällen“ müssen sie dies tun, zum Beispiel wenn die finanzierte Immobilie verkauft wird.

Auch wenn ein „begründeter Einzelfall“ nicht vorliegt, kann es sein, dass man keine Entschädigung zahlen muss. Sind zum Beispiel die Zinsen während der Laufzeit des Darlehens stark gestiegen und erleidet der Kreditgeber daher durch eine Kündigung keinen Zinsschaden, so hat er kein Anrecht auf eine Ausgleichszahlung.


Einige Kreditgeber entbinden Kunden gegen eine Einmalzahlung von der Pflicht zu einer Vorfälligkeitsentschädigung. Andere bieten eine „Versicherung“ gegen die Ausgleichszahlung an, für die sie einen etwas höheren Zins auf das Darlehen berechnen.

Diese Absicherung ist jedoch in der Regel stark eingeschränkt und daher von zweifelhaftem Wert. So können Kreditnehmer sich zum Beispiel gegen eine Vorfälligkeitsentschädigung bei Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit versichern. Das lohnt sich nur dann, wenn in dieser ohnehin finanziell schwierigen Situation der Restbetrag des Darlehens auf einmal zurückgezahlt werden kann – ein eher unwahrscheinlicher Fall.


Wer einen Immobilienkredit aufnimmt, sollte genau prüfen, ob die Absicherung eines speziellen Falles wirklich sinnvoll ist oder nur unnötige Zusatzkosten verursacht. Mit einer Finanzierung zu besonders günstigen Konditionen sparen Sie unter Umständen mehr Geld, als Ihre Bank im Falle einer vorzeitigen Rückzahlung verlangt. Zudem bieten Ihnen neue Darlehensformen hohe Flexibilität und erlauben Ihnen beispielsweise kostenlose Sondertilgungen oder eine Tilgungssatzänderung. Dr. Klein, der Direkt-Baufinanzierer mit Top-Konditionen, vermittelt Ihnen das passende Angebot. Nutzen Sie das Know-how unserer Experten.

Finanzierungsanfrage stellen


Sitemap | Dr. Klein empfehlen | Über Dr. Klein | Karriere | Lesezeichen | Impressum | Letzte Änderungen | Datenschutz | AGB© 2010 Dr. Klein & Co. AG