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Warum die Bankvollmacht so wichtig ist  


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Annahmen


Dr. Klein Newsletter, 28. September 2009


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Eine Bankvollmacht ist nur was für ältere Menschen? Leider nicht, denn durch einen Unfall oder eine schwere Krankheit kann jeder in die Lage kommen, seine Bankangelegenheiten nicht mehr selbst regeln zu können. Der Ehepartner oder die Kinder sind nicht automatisch verfügungsberechtigt. Stirbt beispielsweise der Ehepartner, kann der Hinterbliebene ohne eine Bankvollmacht erst auf das Konto des Verstorbenen zugreifen, wenn der Bank der Erbschein vorliegt. Das kann bis zu sechs Wochen dauern. Die in dieser Zeit anfallenden Kosten müssen dann erst einmal selbst bezahlt werden.

Eine Bankvollmacht ist aber auch schon zu Lebzeiten sinnvoll. Wer nach einem Unfall oder durch eine Krankheit bettlägerig ist, kann unter Umständen seine Überweisungen und Bargeldabhebungen nicht mehr selbst vornehmen. Haben Angehörige keine Bankvollmacht, wird möglicherweise ein gerichtlich bestellter Betreuer die Regelung der Bankangelegenheiten übernehmen.

   

Ein Fremder, der die Verfügungsgewalt über meine Konten hat: für viele Menschen ein unangenehmer Gedanke. Umso wichtiger ist es, einer Vertrauensperson eine Bankvollmacht einzurichten. Wie diese aussehen soll, bestimmen Sie selbst. So kann die Vollmacht beispielsweise nur für ein einzelnes Konto oder für alle Konten bei der betreffenden Bank eingerichtet werden. Zusätzlich können Sie festlegen, dass die Bankvollmacht nur im Ernstfall gelten soll.

Zudem können Sie den zeitlichen Rahmen der Vollmacht bestimmen:

  • Vollmacht bis zum Tod
    Diese Bankvollmacht gilt nur zu Lebzeiten des Kontoinhabers und erlischt mit dessen Tod.

  • Vollmacht über den Tod hinaus
    Diese Bankvollmacht gilt sowohl zu Lebzeiten als auch nach dem Tod des Kontoinhabers.

  • Vollmacht ab dem Tod
    Diese Bankvollmacht tritt erst nach dem Tod des Kontoinhabers in Kraft.


In der Regel kann der Bevollmächtige über das gesamte Kontenguthaben zu verfügen. Dazu gehören zum Beispiel Geldabhebungen und Einzahlungen, die Inanspruchnahme eines bereits beantragten Kredites, aber auch der An- und Verkauf von Wertpapieren. Einen Kredit im Namen des Kontoinhabers aufzunehmen oder eine Kreditkarte zu beantragen, ist dem Bevollmächtigten jedoch nicht gestattet.

Dennoch: Bei einer Bankvollmacht handelt es sich nicht unbedingt um eine Generalvollmacht. Möchten Sie bestimmte Zugriffe beschränken, können Sie in der Vollmacht vermerken, welche Transaktionen der Bevollmächtigte ausführen darf. Vordrucke erhalten Sie bei Ihrer Bank sowie beim Bundesjustizministerium. Dabei müssen sowohl der Kontoinhaber als auch der Bevollmächtigte bei der Bank vorstellig werden und sich ausweisen. Besteht das Konto bei einer Direktbank, muss sich der Bevollmächtigte per Post-Ident-Verfahren legitimieren. Selbstverständlich kann die Bankvollmacht jederzeit und ohne Angabe von Gründen vom Kontoinhaber widerrufen werden.

 
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