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Dr. Klein Newsletter, 24. August 2009

 


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Sind Sie auch schon einmal in diese Falle getappt? Eine Bank wirbt für ein Darlehen mit einem besonders niedrigen Zinssatz, doch nach Vertragsabschluss stellt sich heraus, dass der Kredit sehr viel teurer ist. Dieser Praxis hat der Gesetzgeber nun einen Riegel vorgeschoben. Künftig müssen Banken besser über Darlehenskonditionen informieren, und Kreditnehmer können Verträge jederzeit kündigen.

Mit dem „Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie und der Zahlungsdiensterichtlinie“ hat die Bundesregierung – wie sein Name schon verrät – EU-Richtlinien umgesetzt. Die Teile des Gesetzes, die das Kreditwesen betreffen, treten zum 11. Juni 2010 in Kraft. Hier die Einzelheiten.

 

Kostentransparenz

Werbung für Darlehen darf künftig nicht mehr nur eine einzige Zahl, beispielsweise einen besonders niedrigen Zinssatz, herausstellen. Sie muss die tatsächlichen Kosten des Kredits angeben und diese Angaben mit einem realistischen Beispiel erläutern. Das heißt: Die hohen Gebühren für Restschuldversicherungen, deren Abschluss Banken oft genug zur Voraussetzung für eine Kreditvergabe machen, müssen in irgendeiner Form in das beworbene Angebot einfließen. Wie die Finanzinstitute dies umsetzen werden, bleibt abzuwarten.

Natürlich lassen sich nicht alle Darlehensverträge über einen Kamm scheren. Daher sollen die Banken Kreditkosten je nach Vertragsart nach einem festgelegten Muster darstellen, so dass unterschiedliche Angebote besser miteinander verglichen werden können. Diese Muster gelten EU-weit, Kunden können also auch Angebote aus dem europäischen Ausland leichter prüfen. Außerdem müssen Banken Darlehensnehmer vor Abschluss eines Vertrags über dessen wesentliche Bestandteile informieren.  

    

Höhere Flexibilität

Auch nach Vertragsabschluss haben Kreditnehmer künftig mehr Rechte. Unbefristete Verträge können sie jederzeit kündigen, nicht erst ein halbes Jahr nach Abschluss wie bislang. Die Kündigungsfrist darf dabei einen Monat nicht überschreiten – bislang waren es drei. Bei befristeten Verträgen ist jederzeit eine vollständige oder teilweise Rückzahlung des Darlehens möglich. Die Bank kann in einem derartigen Fall zwar eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, doch diese darf höchstens ein Prozent der vorzeitig zurückgezahlten Summe betragen. Kündigungen durch die Bank sind nur noch zulässig, wenn eine Kündigungsfrist von mindestens zwei Monaten vereinbart wurde.
 
All diese Regelungen gelten für Verbraucherkredite ebenso wie für Teilzahlungs- und Leasingverträge, nicht aber für Immobiliendarlehen.

 

Unkomplizierter Zahlungsverkehr – europaweit

Das neue Gesetz erleichtert außerdem den bargeldlosen Zahlungsverkehr innerhalb Europas. Ab dem 31. Oktober 2009 können Bestellungen im europäischen Ausland statt mit Kreditkarte auch per Lastschrift oder Überweisung abgewickelt werden. So sind beispielsweise die Strom- und Telefonkosten für die Ferienwohnung auf Mallorca schnell und einfach bezahlt. Grenzüberschreitende Überweisungen innerhalb der EU, die derzeit noch bis zu fünf Werktage dauern, müssen die Banken ab 1. Januar 2012 binnen eines Geschäftstages ausführen.

 

Gut beraten zum passenden Kredit

Darlehensnehmer haben es in Zukunft deutlich besser: Sie wissen, woran sie bei Kreditangeboten sind, und sie bleiben flexibel. Dennoch ist es bei der Vielzahl an Angeboten nicht leicht, das wirklich passende, günstige Darlehen zu finden. Das Expertenteam von Dr. Klein hilft Ihnen gern dabei. Lassen Sie sich individuell beraten und profitieren Sie von unserer Bestzinsgarantie sowie von 50 Prozent höheren Kreditchancen.

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