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Günstiger ins Eigenheim mit Wohn-Riester  


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 (Stand: 30.08.2010, freibleibend)

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Beleihungsauslauf
60 %
ZinsbindungSollzinsEff.
5 Jahre2.212.23
10 Jahre2.902.94
15 Jahre3.093.13
20 Jahre3.423.47
25 Jahre3.483.54
30 Jahre3.493.55

*Stand:01.09.10 (freibleibend)
190.000 € Darlehensbetrag,
eff. Jahreszins 2,23%.Sollzinsbindung 5J., Sollzins 2,21% (gebunden),
20460 € Zinskosten,1% Tilgung,
60% Beleihungswert.

Annahmen


Dr. Klein Newsletter, 30. März 2009

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"Wohn-Riester" heißt die neue Vorsorge-Form, mit der seit November 2008 jeder Riester-Sparer sein eingezahltes Geld auch in den Bau oder Kauf einer Immobilie stecken kann. Auch eine bereits bestehende Baufinanzierung kann damit abbezahlt werden.

Die neue Eigenheimrente, wie Wohn-Riester offiziell heißt, lohnt sich: Wie die Zeitschrift Finanztest herausfand, sind Ersparnisse von bis zu 50.000 Euro möglich. Nehmen Sie sich also 5 Minuten Zeit und erfahren Sie mehr über diese Variante der Altersvorsorge:


Grundsätzlich funktioniert ein Riester-Darlehen wie ein normaler Immobilienkredit, für den Raten aus Zins und Tilgung zu zahlen sind. Der große Vorteil von Wohn-Riester sind die Zulagen und Steuervorteile, die der Kreditnehmer vom Staat erhält. Wie viel genau gespart werden kann, hängt vom Alter, Kinderzahl, Einkommen und der Finanzierung des Kreditnehmers ab.

Die Grundzulage beträgt 154 Euro pro Jahr, für jedes Kind legt der Staat noch einmal 185 Euro pro Jahr oben drauf. Für nach 2007 geborene Kinder gibt es sogar 300 Euro. Diese Zulagen fließen direkt in die Tilgung des Eigenheimes. Darüber hinaus kann jeder unmittelbar Förderberechtigte bis zu 2.100 Euro Tilgung als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Sich daraus eventuell ergebende Steuerrückzahlungen können Sie absolut frei verwenden.

 

Keine Sache ohne Haken: Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Wohn-Riester ist der Bau oder Kauf der Immobilie nach 2007. Zudem muss das Eigenheim selbst genutzt werden. Wer die Immobilie verkaufen muss, sollte sich innerhalb von vier Jahren ein neues Eigenheim zulegen oder aber die geförderten Beträge in einen anderen Riester-Sparvertrag einzahlen. Ansonsten droht die Auflösung des Vertrages.

Eine Vermietung ist nicht möglich. Einzige Ausnahme: Muss der Kreditnehmer beruflich bedingt umziehen, ist eine vorübergehende Vermietung erlaubt, sofern sie von vornherein zeitlich befristet ist. Voraussetzung: Der Kreditnehmer muss spätestens bis zum 67. Lebensjahr wieder einziehen.

 

Durch die staatliche Hilfe sind Sie in der Lage, Ihr Darlehen vorzeitig zurückzuzahlen. Im Schnitt sind Sie mit einer Riester-Finanzierung ca. 5 Jahre früher schuldenfrei als bei einem ganz normalen Darlehen. Dadurch sparen Sie zusätzlich zur Riester-Förderung viele Tausende Euro an Kreditraten. Wenn Sie Ihre Steuererstattung zusätzlich in den Vertrag einzahlen, werden Laufzeit und Kreditkosten weiter verkürzt.

Lassen Sie sich also nicht abschrecken von vermeintlich komplizierten Anträgen – aber starten Sie auch keinen Schnellschuss. Eine ausführliche Beratung hilft Ihnen, Ihr Riester-Darlehen optimal zu gestalten und die für Sie günstige Finanzierung zu finden. Ihr Traum vom eigenen Haus ist nur einen Klick entfernt!

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