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Dr. Klein Newsletter, 30. März 2009

 


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Nicht jeder muss eine Steuererklärung machen, sinnvoll ist es aber allemal. Denn Steuern sparen kann jeder! Doch das deutsche Steuerrecht ist kompliziert und ändert sich ständig. Damit auch Sie den Überblick behalten – die wichtigsten Änderungen für die Steuererklärung 2008:


Pendlerpauschale: Wieder ab dem ersten Kilometer

Die Neuregelungen zur Entfernungspauschale sind Ende 2008 vom Bundesverfassungsgericht gekippt worden. Für die Steuererklärung heißt das: Berufspendler können den Weg zur Arbeit wieder ab dem ersten Kilometer mit 30 Cent/Kilometer verrechnen. Dabei ist es egal, ob die Strecke mit dem Auto, Fahrrad, öffentlichen Verkehrsmitteln oder zu Fuß zurückgelegt wird.


Handwerker: Der Fiskus zahlt zu

Qualifizierte Handwerker zu beauftragen, kann sich steuerlich lohnen. Für Handwerkertätigkeiten werden ab sofort bis zu 20 Prozent der Kosten erstattet, insgesamt bis zu 1.200 Euro (bisher 600 Euro). Zu den absetzbaren Ausgaben gehören Lohn-, Fahrt- und Maschinenkosten. Materialkosten sind nicht absetzbar.


Sonderausgabe Schulgeld

Änderungen haben sich auch beim Thema Schulgeld ergeben. Für das Jahr 2008 können Eltern das Schulgeld als Sonderausgabe verrechnen, auch wenn sich die Schule im Ausland befindet. Bisher war das nur möglich, wenn der Nachwuchs eine Schule im Inland besucht hat. Konnten die Ausgaben früher in unbegrenztem Umfang abgesetzt werden, gibt es jetzt eine Höchstgrenze. Akzeptiert werden nur noch bis zu 5.000 Euro pro Jahr.


Verlängerte Abgabefristen bei freiwilliger Steuererklärung

Wer nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, hat dafür jetzt ein Jahr länger Zeit. Die Finanzverwaltung hat die Abgabefrist für die freiwillige Steuererklärung auf vier Jahre verlängert. Für alle, die ihre Steuererklärung für 2005 noch nicht gemacht haben, heißt das, dass sie noch bis Ende 2009 Zeit haben, ihre Abrechnung einzureichen. Die alten Steuerformulare kann man sich beim Bundesministerium der Finanzen runterladen.


Erleichterungen bei Auswärtstätigkeiten

Gab es bisher für Dienstreisen, Einsatzwechseltätigkeiten und Fahrtätigkeiten einzelne Regelungen, werden diese zukünftig als Auswärtstätigkeiten zusammengefasst und steuerlich gleichbehandelt. Die täglichen Fahrten zu verschiedenen Einsatzorten können jetzt ab dem ersten Kilometer abgerechnet werden. Fahrt- und Übernachtungskosten, die bei Auswärtstätigkeiten anfallen, werden über einen unbegrenzten Zeitraum erstattet. Bisher galt eine Drei-Monats-Frist.


Erklärung einfach: Internet und Elster

Die Steuererklärung kann man inzwischen ganz einfach elektronisch erstellen und sogar online übermitteln. Damit die elektronische Steuererklärung anerkannt wird, muss sie mit dem Programm „Elster“ erstellt worden sein. „Elster“ kann man sich ganz einfach aus dem Internet unter www.elster.de herunterladen.


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