Newsletter 2011 - Juni
Hausratversicherung - alles Wissenswerte im Überblick
Ohne Hausratversicherung können Wohnungseinbrüche, Unwetter oder Brände schnell zum Horrorszenario für jeden Haushalt werden. Mehr als drei Viertel der Deutschen versichern ihre Einrichtung bereits gegen Diebstahl, Blitzeinschlag und andere Risiken. Welchen Schutz diese Versicherung bietet und warum sich ein prüfender Blick auch bei einer bereits abgeschlossenen Police lohnt, verrät Ihnen Dr. Klein.
Was wird versichert?
Welche Risiken von der Versicherung gedeckt werden, hängt von den Vereinbarungen ab, die Sie mit ihrem Versicherer treffen. Bestimmte Schäden werden jedoch grundsätzlich von allen guten Versicherungen beglichen. Darunter fallen Ausfälle durch:
- Brände
- Blitzschläge und Explosionen
- Einbrecher, Raub und Vandalismus
- Leitungswasser
- Frostschäden, Sturm und Hagel
Versichert werden dabei alle beweglichen Gegenstände, die zur Einrichtung gehören oder im Wohnraum gelagert werden. Manche Versicherungen übernehmen auch Deckung für Hausratgegenstände, die aus dem PKW gestohlen werden. Sollten Sie noch keine Hausratversicherung besitzen, raten wir Ihnen zu einem baldigen Abschluss – der Wert Ihrer Wohnungseinrichtung geht schnell in die Tausende und kann preiswert abgesichert werden.
Sinnvolle Extras
Da Ihr Hausrat nicht nur durch die standardmäßig abgedeckten Risiken zu Schaden kommen kann, lohnt sich ein Blick auf weitere Optionen: Üblicherweise sind Überspannungsschäden nur bei einem Blitzschlag ins eigene Haus abgesichert. Schlägt etwa der Blitz bei Ihrem Nachbarn oder in die Hochspannungsleitung ein, sind die Schäden oft genauso schwer, aber die Versicherung muss dann nicht zahlen. Also ist es besser, das Kleingedruckte zu lesen und diese Zusatzleistung gegen einen geringen Aufpreis mit einschließen zu lassen. Je nach Lage Ihres Hauses sollten Sie auch über eine zusätzliche Absicherung gegen Elementarschäden nachdenken. Eine Überschwemmung kann dadurch einiges an Schrecken verlieren. In städtischen Gebieten lohnt es sich – aufgrund der Diebstahlgefahr – auch das teure Fahrrad in die Versicherung aufzunehmen.
Versicherungssumme richtig einschätzen
Um eine Hausratversicherung abzuschließen, müssen Sie zuerst den Wert Ihres Hausrats abschätzen. Setzen Sie diesen zu gering an, sind Sie unterversichert und bekommen eventuelle Schäden später nur anteilig erstattet! Liegt die Versicherungssumme bei 30.000 Euro, obwohl der Hausrat tatsächlich das doppelte Wert ist, würden Sie bei kompletter Zerstörung der Einrichtung also genau 30.000 Euro einbüßen. Selbst bei kleineren Schadensfällen wird der tatsächliche Wert des gesamten Haushalts als Referenz genommen. Ist dieser zu niedrig versichert, wird auch nur ein Anteil vom entstandenen Schaden ersetzt. Im obigen Beispiel sind 50% des Hausrats versichert. Das heißt, dass von den 2.000 Euro, die beispielsweise der bei einem Einbruch gestohlene Computer wert ist, nur 1.000 Euro ersetzt werden – auch wenn alles andere unversehrt bleibt.
Beachten Sie, dass für Schadensersatzleistungen nicht der aktuelle Zeitwert der Gegenstände herangezogen wird, sondern der Wiederbeschaffungswert. Um eine Unterversicherung zu verhindern, ist es wichtig, die Versicherungssumme immer wieder auf Aktualität zu untersuchen. Neue Anschaffungen, wie Fernseher und Computer erhöhen den Wert des Inventars regelmäßig. Auch wertvoller Schmuck, Pelze oder Gemälde sind in jedem Fall extra abzusichern.
Wird der Wert des Hausrats überschätzt, spricht man von einer Überversicherung. Die bringt im Schadensfall zwar keine Nachteile, führt aber zu unnötig hohen Prämienzahlungen für den Kunden.
Unterversicherungsverzicht
Wem eine genaue Schätzung über den Wert des Inventars zu kompliziert ist, kann auch die Wohnfläche pro Quadratmeter versichern lassen. Ab einer Deckungssumme von 650 Euro pro Quadratmeter verzichten die meisten Versicherer auch auf eine Überprüfung auf Unterversicherung. Ein versicherter Schaden wird dann immer zu 100% oder bis zur vereinbarten Höchstsumme übernommen.
Apropos Schadenübernahme: Vergessen Sie nie Ihre Türen und Fenster zu verschließen – Versicherungen zahlen bei fahrlässigem Verhalten oft nur geringe Anteile am entstandenen Schaden.
