Newsletter 2008 März
Versichert ist Ihr kompletter Hausrat: Möbel und andere Einrichtungsgegenstände, Kleidung und Küchenutensilien und auch Sport- und Freizeitgeräte. „Versicherungsort“ ist Ihr Zuhause samt Balkon, Garage und Nebengebäuden. Das gilt jedoch nicht für ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzte Räume. „Hausrat“ ist auch alles, was Sie von zu Hause aus mitnehmen, wenn Sie verreisen. Es ist auch Ihr aus dem Hotelzimmer gestohlenes Notebook versichert.
Mit Leistungen können Sie rechnen, wenn es bei Ihnen gebrannt hat oder wenn Räuber oder Einbrecher Sie bestohlen und vielleicht sogar Ihr Zuhause verwüstet haben. Leitungswasser hat Ihre Teppiche und Möbel beschädigt? Auch dann tritt die Versicherung ebenso ein wie bei Schäden durch Sturm und Hagel. Die Versicherungsgesellschaft leistet für Reparaturen bei beschädigten Haushaltsgegenständen bzw. für die Neuanschaffung gleichwertiger Gegenstände. Sie übernimmt weiterhin Aufräumkosten und Renovierungskosten und bezahlt zusätzlich Hotelrechnungen, falls Sie vorübergehend nicht in Ihren eigenen vier Wänden wohnen können.
Um Geld vom Versicherer zu bekommen, müssen Sie nachweisen, die zerstörten oder verschwundenen Gegenstände tatsächlich besessen zu haben. Hilfreich: Kaufbelege, Fotos oder Videoaufnahmen. Diese Dokumente sollten Sie an einem sicheren Ort außerhalb Ihrer Wohnung aufbewahren.
Was Ihren Beitrag beeinflusst
Bei der Versicherungssumme kommt es darauf an, den Wert des eigenen Hausrates möglichst realistisch einzuschätzen. Die Versicherer geben Empfehlungen für eine Versicherungssumme (Wohnfläche in m² x 650,- € [Richtwert]). Der Richtwert kann je nach Versicherer und Produkt variieren. Bei Vereinbarung dieser empfohlenen Versicherungssumme gewährt der Versicherer den Unterversicherungsverzicht; d.h., im Schadenfall wird nicht geprüft, ob Sie tatsächlich ausreichend versichert waren.
Diese Versicherungssumme ist und bliebt jedoch lediglich eine Empfehlung. Die tatsächlich benötigte Versicherungssumme kann natürlich abweichen. Deshalb lohnt es sich auf jeden Fall, die Versicherungssumme individuell zu berechnen.
Die Beschränkung auf die empfohlene Versicherungssumme kann sich für Sie aber auch negativ auswirken: Falls Sie eine große Wohnung haben, kommen Sie auf eine hohe Versicherungssumme. Ist der Wert Ihres Mobiliars aber deutlich niedriger, wird Ihr Beitrag unnötig hoch. Umgekehrt wird es auch nicht besser: Ist Ihre Wohnung klein, schrumpft auch der Beitrag. Übersteigt allerdings der Hausratwert die Versicherungssumme, sind Sie unterversichert.
Abweichend zu den Tarifen, die auf Grundlage der Versicherungssumme berechnet werden, gibt es auch Versicherer, die den Beitrag für die Hausratversicherung nur auf Basis der Wohnfläche berechnen. Bei diesen "Wohnflächentarifen" muss nur die richtige Wohnfläche angegeben werden, damit eine Unterversicherung ausgeschlossen wird. Je nach Versicherer bieten die Wohnflächentarife unbegrenzte Versicherungssumme oder eine pauschale Entschädigung (Entschädigungsgrenzen pro m²).
Zum Hausratversicherungs - Vergleich