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Newsletter 2010 - März

Gruppen-Unfallversicherung: Steuern sparen - Handeln lohnt sich

Mit einer kürzlich in Kraft getretenen Neuerung ist es nun möglich, Steuern in Höhe des bislang angerechneten geldwerten Vorteils bei den Beiträgen von Gruppenunfallversicherungen zu sparen. Davon profitieren Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen. Wurde vor einigen Jahren noch die Klausel des Direktanspruches in die Gruppen-Unfallversicherungen eingefügt, damit die günstigere Besteuerung der Beiträge vorgenommen werden konnte, hat sich das Blatt jetzt wieder gewendet.

Altregelung: Nur mit der erwähnten Klausel konnte man in der Vergangenheit die Versteuerung aus dem hohen Betrag der Versicherungsleistung im Schadenfall (z.B. geldwerter Vorteil aus 150.000 €) umgehen. Im Gegenzug mussten die jährlichen Beiträge (z.B. geldwerter Vorteil aus 100 €) in der Vergangenheit regelmäßig versteuert werden.

Neuregelung: Möglich ist nun eine nachgelagerte Versteuerung der Beiträge, wenn der Schadenfall tatsächlich eingetreten ist. Somit fällt zunächst keine regelmäßige Besteuerung der Beiträge an. Im Schadenfall fällt auch keine Versteuerung des hohen Leistungsbetrages (obiges Beispiel 150.000 €) an, sondern lediglich eine nachgelagerte Versteuerung der vom Arbeitgeber geleisteten Beiträge (obiges Beispiel 100 € p.a.) muss dann erfolgen.

Dr. Klein empfiehlt:

Wichtig ist daher zu prüfen, ob die Klausel des Direktanspruches der versicherten Personen in Ihrem Vertragswerk verankert ist oder nicht. Wir überprüfen für Sie kostenfrei Ihre Unfallversicherung dahingehend und veranlassen bei Bedarf die entsprechende Anpassung. Sprechen Sie uns an! Wir freuen uns auf einen Anruf von Ihnen.

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