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Newsletter 2007 Januar

GKV: Wie Sie Ihr Geld vor der Beitragsexplosion sichern

Sind Sie gesetzlich krankenversichert? Dann kommen auf Sie wahrscheinlich deutlich höhere Beitragssätze zu, und dies schon mit der Lohnabrechnung des Januar! Ob AOK, Barmer oder DAK - die meisten Krankenkassen langen zum Jahresbeginn bei ihren Versicherten kräftig zu. Vielfach um rund einen Prozentpunkt, was für Versicherte mehrere hundert Euro im Jahr an Netto-Mehrkosten bedeuten kann.

Aber Sie sind nicht wehrlos. Wenn Ihre Krankenkasse zum Januar die Beiträge erhöht hat, können Sie mit einem formlosen Schreiben an Ihre Krankenkasse die Mitgliedschaft kündigen und in eine günstigere Krankenkasse wechseln. Wichtig ist hierbei, dass Sie dafür ab Erhöhungszeitpunkt nur zwei Monate Zeit haben; in diesem Fall muss die Kündigung bis Ende Februar bei Ihrer Krankenkasse eingehen.

Dr. Klein rät

Wechseln Sie Ihre Krankenkasse, wenn diese Ihre Beitragssätze erhöht hat. Tun Sie dies am besten per Fax, um den Eingang der formlosen Kündigung bei Ihrer Krankenkasse im Ernstfall per Faxbestätigung beweisen zu können. Nach der Kündigungsbestätigung, die Ihnen Ihre Krankenkasse zuschicken muss, können Sie sich eine günstigere Krankenkasse aussuchen. Die bundesweit geöffnete, derzeit günstigste Krankenkasse ist die IKK direkt. Hier zahlen Sie einen Beitragssatz von 12,0 %.
Sind Ihnen Zusatzleistungen wie Homöopathie oder Kuren wichtig, die eine gesetzliche Krankenkasse nicht zahlen muss, müssen Sie die Kostenübernahme bei der Krankenkasse Ihrer Wahl direkt erfragen. Hier hat jede Krankenkasse ihre eigene Regelung.

Jetzt in die Private wechseln - Die Alternative?

Über die private Krankenversicherung können sich nur folgende Einkommensgruppen versichern:

  • Beamte
  • Beamtenanwärter
  • Selbständige (nicht aber Landwirte und Künstler)
  • Freiberufler (z.B. Ärzte, Architekten, Rechtsanwälte)
  • Studenten

Die günstigen Angebote im Vergleich finden Sie hier

Unter besonderen Voraussetzungen sind auch

  • Arbeitnehmer

von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreit. Dann nämlich, wenn ihr gesamtes Jahres-Bruttoeinkommen über 47.700 Euro liegt (also einschließlich Weihnachts-, Urlaubsgeld und Sonderzahlungen).

Wichtige Änderung für Wechselwillige und warum private Kassen häufig günstiger sind

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