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Newsletter 2007 März

Gesundheitsreform: Was sich am 1. April für Sie ändert

Die wichtigste Neuerung: Die Krankenversicherung wird zur Bürgerpflicht. Ab 1. April müssen alle Bundesbürger, die der gesetzlichen Versicherungspflicht unterliegen, Mitglied in einer Krankenkasse sein. Nichtversicherte müssen sich dafür an ihre letzte Krankenkasse wenden. Wer der Versicherungspflicht zu spät nachkommt, muss die nicht bezahlten Beiträge ab April 2007 nachzahlen. Freiwillig Versicherte, die ihren Beitrag nicht zahlen, können zwar nicht mehr gekündigt werden, haben dann aber auch nur noch Anspruch auf eine Notversorgung.

Die gesetzlichen Krankenkassen können ihren Versicherten ab 1. April Wahltarife anbieten. Das können beispielsweise Spartarife mit Selbstbeteiligung, Kostenerstattungstarife oder Tarife mit Beitragsrückerstattung sein. Bedenken sollte man allerdings, dass man in der Regel drei Jahre an diesen Sondertarif gebunden ist.

Eigeninitiative ist gefragt

Um kostenintensiven chronischen Krankheiten wie Diabetes oder Bluthochdruck vorzubeugen, müssen sich Versicherte künftig regelmäßigen Check-Ups unterziehen. Diese werden in Bonushefte, wie man sie bereits vom Zahnarzt kennt, eingetragen. Lassen Versicherte diese Untersuchungen nicht regelmäßig durchführen, müssen sie bei einer späteren Erkrankung mehr zuzahlen. So steigt dann zum Beispiel die Zuzahlungsgrenze von bisher ein auf zwei Prozent an.

Tun die Versicherten dagegen selbst etwas für ihre Gesundheit, werden sie dafür von ihrer Krankenkasse mit Prämien, Beitragsrückzahlungen oder kostengünstigeren Beiträgen belohnt.

Bessere Versorgung für Versicherte

Mutter- oder Vater-Kind-Kuren sowie wichtige Impfungen werden künftig von der Krankenkasse übernommen. Der Hausarzt-Tarif muss jetzt von allen Krankenkassen angeboten werden. Mit dem Hausarzt als zentralen Ansprechpartner sollen die Kosten für Facharztbesuche eingedämmt werden.

Krankenhäuser übernehmen jetzt auch die ambulante Versorgung für Patienten mit schweren Krankheiten. Für Sterbende wird es so genannte Pallative Care Teams aus Ärzten und Pflegern geben, die diesen Menschen ein würdevolles Sterben in ihrer häuslichen Umgebung und mit möglichst wenig Schmerzen ermöglichen.

Ältere Patienten haben in Zukunft einen Rechtsanspruch auf ambulante oder stationäre Rehabilitation, auch wenn sie Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten. Damit wird die Rehabilitation von älteren Patienten zur Pflichtleistung der Krankenkasse. So soll eine zu frühe Unterbringung in einem Pflegeheim vermieden werden. Senioren, die in Wohngemeinschaften zusammenleben, erhalten außerdem einen Rechtsanspruch auf häusliche Krankenpflege.

Die Notwendigkeit einer sehr aufwändigen Untersuchung muss künftig durch einen zweiten Arzt bestätigt werden. Verschreiben Ärzte sehr teure Medikamente, müssen sie ebenfalls die Meinung eines zweiten Arztes einholen. Außerdem werden Höchstpreise für Medikamente eingeführt. Denn besonders Arzneimittel treiben die Kosten im Gesundheitswesen in die Höhe. Deswegen müssen sich neue Medikamente künftig auch einer Kosten-Nutzen-Bewertung unterziehen.

Gesundheitsreform: Was künftig nicht mehr bezahlt wird

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