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Newsletter 2006 - Oktober

Die Gesundheitsreform - Was sich für Sie ändert?

„Gesprungen als Tiger, gelandet als Bettvorleger!“ könnte die humorvolle Interpretation des nun erreichten Kompromisses der großen Koalition bei der Gesundheitsreform sein. Jedoch geht es hier um Millionen von Versicherten und ein Milliarden-Geschäft. Kein Wunder also, dass die Lobby-Verbände der Pharma-Firmen, Ärzte-Verbünde und Krankenkassen kräftig für ihre Interessen gekämpft haben. Heraus gekommen ist der kleinste gemeinsame Nenner, der durch die Positionierung der Einschnitte klar eine fehlende Lobby offen legt: Die der Versicherten.

Leistungen – Was Sie künftig (nicht mehr) erwarten können

Haben Sie in der Vergangenheit bei Komplikationen nach Piercings, Schönheitsoperationen oder Tätowierungen auf die Hilfe Ihrer Krankenkasse vertrauen können, so müssen Sie dies künftig aus eigener Tasche bezahlen. Dafür werden die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen, wie beispielsweise die Grippeschutzimpfung, künftig von jeder Kasse voll übernommen. Ebenfalls Mutter-Vater-Kind-Kuren werden ab kommendem Jahr von den Krankenkassen ohne Selbstbehalt gezahlt. Sollten Sie ins Krankenhaus müssen, so können Sie künftig bei der ambulanten Versorgung mit einer besseren Versorgung rechnen; Vater Staat wird hierfür mehr Geld zur Versorgung bereit stellen, um die kostspieligen stationären Aufenthalte zu reduzieren.

Krankenkassen müssen ab kommendem Jahr Hausarzt-Tarife anbieten. Der Versicherte und die Ärzte haben jedoch Wahlfreiheit. Der Hintergedanke: Wer erst den Hausarzt als Koordinator aufsucht, und nicht eventuell unnötig und mehrfach gleich die im Verhältnis teureren Fachärzte, spart dem Gesundheitssystem und somit auch den Kassen viel Geld. Durch diese Pflicht-Freiwilligkeit-Kombination soll ein Wettbewerb entstehen, der wiederum zu sinkenden Kosten und letztlich auch Beiträge führen soll. Flankiert wird dies von Vorsorgeuntersuchungen, für die Kassen ihre Versicherten mit einem Bonus belohnen dürfen.

Bei Medikamenten werden Höchstpreise eingeführt, um die Kostenexplosion auf diesem Gebiet zumindest einzugrenzen. Zu demselben Ziel soll auch führen, dass Ärzte, wenn sie ein sehr teures Medikament verschreiben wollen, zuvor eine zweite Kollegen-Meinung einholen müssen.

Beiträge – Was Sie künftig mehr bezahlen müssen

Gesetzlich Versicherte werden mit einer Beitragssatzsteigerung von etwa 0,5% rechnen müssen. Vielen Kassen wird dies jedoch nicht ausreichen um ihre drohenden Verluste abzuwenden, sodass schon jetzt als sicher gilt, dass vielfach die Beiträge sogar um 0,7% zum Januar 2007 steigen werden.

Privat Versicherte müssen ebenfalls mit wesentlichen Veränderungen und damit einhergehenden Mehrkosten rechnen. So soll ein Basistarif ohne Gesundheitsprüfung zur Pflicht für die privaten Kassen werden. Er soll es ermöglichen, dass jeder, der über ein Monatseinkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze verfügt, in jede Versicherung seiner Wahl eintreten kann. Bis dato kann dies von den privaten Kassen noch beispielsweise aufgrund gesundheitlicher Belastungen abgelehnt werden. Der Basistarif orientiert sich an den Leistungen der gesetzlichen Versicherung und darf ebenfalls nicht teurer als deren Höchstbeitrag sein (derzeit ca. 500 Euro/ Monat). Wenn Hilfebedürftigkeit bei Zahlung des Höchstbeitrags droht, muss die Kasse diesen Beitrag halbieren. Ist auch dies noch zu viel, bekommt der Versicherte einen Zuschuss vom Staat.

Der Wechsel zwischen privaten Kassen soll durch die Mitnahme der angesammelten Altersrückstellungen vereinfacht werden. Jedoch werden die Rückstellungen nur auf Grundlage des Basis-Tarifs berücksichtigt, sodass umfangreicher abgesicherte Personen im Fall des Wechsels mit Verlusten rechnen müssen. Erfolgt ein Wechsel in die gesetzliche Versicherung, können die Rückstellungen nicht mitgenommen werden.

Warum privat Versicherte trotzdem aufatmen können und was DR. KLEIN rät

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