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Habe ich bestimmte Pflichten als Versicherungsnehmer einer Wohngebäudeversicherung?
Heinz Bast, Gotha
Timo Reimert,Dr. Klein
Timo Reimert, Experte für Versicherung: Ja. Sie haben folgende allgemeine Pflichten als Versicherungsnehmer:
- Einhaltung der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften wie Bauvorschriften
- Ausreichende Beheizung und Entleerung der Wasseranlagen, damit Leitungen nicht einfrieren
- Instandhaltung und rasche Beseitigung von Mängeln der versicherten Sachen
- Ausreichende Kontrolle ungenutzter Gebäudeteile
- Pünktliche Zahlung der Beiträge
Zusätzlich haben Sie gegenüber Ihrer Versicherung eine Informationspflicht über:
- Um- und Anbauten sowie Modernisierungsmaßnahmen
- Das Betreiben eines Gewerbes in Ihrem Haus oder in unmittelbarer Nachbarschaft
- Leer stehende Gebäude oder Gebäudeteile – zum Beispiel bei bevorstehenden Baumaßnahmen
Wenn Sie diesen Pflichten nicht nachkommen, kann Ihr Versicherer Ihnen Entschädigungszahlungen verweigern oder sogar den Vertrag kündigen.
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