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Newsletter 2011 - Mai

Für den Pflegefall vorsorgen

Für den Pflegefall vorsorgen

Die Kosten für einen Platz im Pflegeheim liegen etwa bei 3.500 Euro im Monat. Davon bringt die gesetzliche Versicherung nur knapp die Hälfte auf. Eine private Pflegezusatzversicherung kann das eigene Vermögen und die nahen Angehörigen vor einer Kostenexplosion schützen. Gesetzlich Versicherte können sie ebenso abschließen wie privat Versicherte. Diese sind zwar über die private Pflegepflichtversicherung abgesichert, doch auch dieser Schutz ist nicht ausreichend. Wir empfehlen auch hier eine Zusatzversicherung.

Elternunterhalt: Kinder müssen eventuell für Pflege aufkommen

Reichen die Leistungen der Pflegeversicherung, die eigenen Renteneinkünfte oder das eigene Vermögen zur Begleichung der Pflegekosten nicht aus, übernimmt zunächst das Sozialamt die Zahlungen. Parallel prüft das Sozialamt mit einem Auskunftsersuchen, ob die Kinder zur Kasse gebeten werden können. Diese sind zum Zahlen verpflichtet, wenn sie leistungsfähig sind und der Elternteil bedürftig ist. Ein kleiner Trost: die Altersvorsorgemaßnahmen der Kinder können für den Elternunterhalt üblicherweise nicht herangezogen werden.

Pflegekosten, Pflegetagegeld und Pflegerentenversicherung

Die privaten Anbieter haben drei Formen der Pflegezusatzversicherung im Angebot:
Mit der Pflegekostenversicherung werden tatsächliche Kosten bis zu einem bestimmten Höchstbetrag oder zu einem festgelegten Prozentsatz gedeckt. Sie orientiert sich damit an der gesetzlichen Versicherung und stockt deren Leistungen auf. Für die Leistungen müssen Nachweise in Form von Rechnungen vorgelegt werden. Bei einigen Versicherern ist ein Nachweis nur erforderlich, wenn professionelle Pflege in Anspruch genommen wird – für Unterkunft und Verpflegung muss der Pflegebedürftige allerdings selbst bezahlen.

Die Pflegetagegeldversicherung zahlt unabhängig von den entstehenden Kosten. Die Tagessätze liegen zwischen 5 und 150 Euro, einige Anbieter werben sogar mit Beitragsfreiheit im Pflegefall. Die Zahlungshöhe hängt von der Pflegestufe ab. In Stufe I werden oftmals z.B. lediglich 30% des vereinbarten Satzes ausgezahlt, erst bei Pflegestufe III gibt es den vollen Tarif. Der Vorteil der Tagegeldversicherung liegt in der freien Verfügbarkeit des ausgezahlten Geldes. Sie können selbst entscheiden, wofür Sie die Tagessätze verwenden.

Die Pflegerentenversicherung leistet eine monatliche Rentenzahlung bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit. Die Pflegerente wird unabhängig von den tatsächlichen Pflegekosten als monatliche Leistung zur freien Verwendung ausbezahlt. Die Rentenhöhe kann individuell abgeschlossen werden. Dieser Versicherungstyp eignet sich in der Ansparphase sowohl für laufende Zahlung als auch für Zahlung mit Einmalbeiträgen, z.B. beim Ablauf einer Kapitallebensversicherung. Im Gegensatz zu den oben genannten Versicherungstypen bleiben die Beiträge der Pflegerentenversicherung während der Vertragslaufzeit stabil.

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