Finanzlexikon
- Zahlungsauftrag
- Zahlungsautorisierung
- Zahlungsfähigkeit
- Zahlungskarte
- Zeitwert
- Zentralruf der Autoversicherer
- Zession
- Zielratenfinanzierung
- Zins
- Zinsabschlagsteuer (ZaSt)
- Zinsanpassung
- Zinsbelastung
- Zinsbindung
- Zinsbindungsfrist
- Zinscap
- Zinsen
- Zinsertrag
- Zinsfestschreibung
- Zinsfestschreibungsdauer
- Zinsfestschreibungszeit
- Zinsobergrenze
- Zinssatz
- Zinsänderungsrisiko
- Zusage
- Zusammenlegung
- Zusatzsicherheiten
- Zusatzversicherung
- Zuteilung
- Zuteilungsmasse
- Zuteilungstermin
- Zwangsversteigerung
- Zwangsverwaltung
- Zwangsvollstreckung
- Zweckbestimmungserklärung
- Zweckerklärung
- Zwischenfinanzierung
- Zwischengewinn
- Zwischenkredit
- Zwischenzins
Zentralruf der Autoversicherer
Jeder kann nach einem Unfall rund um die Uhr unter der Rufnummer 0180 - 25 026 erfajrem. bei welcher Versicherung das Fahrzeug des Unfallgegners haftpflichtversichert ist. Wenn erforderlich, wird die Schadensmeldung an die Versicherung weitergegeben, oder man kann sich direkt mit der zuständigen Regulierungsstelle verbinden lassen.