Finanzlexikon
- Landesverbürgtes Darlehen
- Langfristiger Kredit
- Langläufer-Fonds
- Lastschrift
- Lastschrifteinzugsermächtigung
- Laufende Prämie
- laufendes Konto
- Laufleistung
- Laufzeit
- Laufzeitfonds
- Leasing
- Leasinggeber
- Leasingnehmer
- Leasingraten
- Leasingsonderzahlung
- Lebensversicherung
- Legitimationsprüfung
- Leibrente
- Leistungsabschreibung
- Leistungsquote
- Liebhaberobjekt
- Limit
- Liquidität
- LS
- LV
- Länderfonds
- Löschungsbewilligung
Leasing
Unter Leasing versteht man die zeitlich begrenzte Gebrauchsüberlassung von Wirtschaftsgütern (hier: Fahrzeuge) gegen Entgelt. Die Leasinggesellschaft (Leasinggeber) verpflichtet sich gegenüber Ihrem Kunden (Leasingnehmer), ihm einen Mietgegenstand für einen fest vereinbarten Zeitraum zu überlassen. Der Leasinggeber bleibt Eigentümer des Leasinggegenstandes und der Leasingnehmer verpflichtet sich, die festgelegten Leasingraten zu bezahlen und darf den Mietgegenstand (z.B. Fahrzeug) nutzen. Das Fahrzeug wird am Ende der Laufzeit dann von ihm zurück gegeben.