Bei der grünen Karte handelt es sich um eine Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr.
Bei Auslandsreisen bescheinigt diese mit dem Kraftfahrzeug Versicherungsschutz in der Haftpflichtversicherung nach den Bestimmungen des betreffenden Gastlandes. Ausserdem beinhaltet sie wichtige Daten über Fahrzeug, Halter und seiner Versicherung. Das sogenannte Londoner Abkommen von 1949 ist Grundlage für dieses System. Mit der Grünen Karte kann ein deutscher Autofahrer einem von ihm Geschädigten die Adresse einer Regulierungshilfe im Gastland mitteilen. Erweitert wurde das Londoner Abkommen 1974 durch das Kennzeichen-Abkommen: Hiernach ist bei Kraftfahrzeugen aus den Unterzeichnerstaaten für die Einreise keine Grüne Karte mehr notwendig.