Finanzlexikon
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Gemischte Fonds
Gemischte Fonds fügen die Wachstumschancen aus Engagements in Aktienwerten mit Renditen aus verzinslichen Wertpapieren zusammen. Das Fondsmanagement hat damit einen größeren Spielraum und kann den Schwerpunkt an die Marktverhältnisse angleichen, auch wenn sowohl für den Aktien- als auch für den Rentenanteil normalerweise Höchstgrenzen festgelegt werden.
Neben dieser Art sind seit Einführung des Investmentmodernisierungsgesetzes in Deutschland zum 01.01.2004 auch Mischfonds erlaubt, die in unterschiedliche Wertpapierarten und Immobilien und auch in Sondervermögen mit weiteren Risiken (Hedgefonds) anlegen (vgl. §§ 83 ff. InvG). Normalerweise wird in diesen Fonds ein Schwerpunkt festgelegt, der dem Anleger darstellt, welches Chancen-/Risikoverhältnis diesem Fonds zu Grunde liegt. Eine Sonderform bildet dabei das Altersvorsorge-Sondervermögen (AS-Fonds), für das besondere Richtlinien gelten, wie sie das InvG §§ 87 ff. regelt. Altersvorsorge-Sondervermögen dürfen nicht in Hedgefonds investieren.