Finanzlexikon
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- Gebuchte Beiträge
- Gebäudewert
- Gefahrengemeinschaft
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- Geldbeschaffungskosten
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Gefährdungshaftung
Die Haftung für Schäden, die sich aus einer erlaubten Gefahr (zum Beispiel das Halten eines Haustiers) ergeben, nennt man auch Gefährdungshaftung. Bei der Gefährdungshaftung kommt es auf die Gesetzwidrigkeit der Interaktion oder auch eine Verschuldung des Schadenverursachers nicht an.