Wer einen Bausparvertrag oder auch eine Versicherung abschließt, vertraut darauf, dass die beteiligten Vermittler ihn ehrlich und vollständig beraten und ihm auch später bei allen damit im Zusammenhang stehenden Fragen schnell und sachgerecht unterstützen. Es ist daher für die Kunden und für das allgemeine Ansehen der Versicherungsunternehmen und Bausparkassen und der Vermittler von großer Bedeutung, dass dieser Bereich nur von zuverlässigen Personen betreut wird.
Hierfür gibt es die AVAD.
Die "Auskunftsstelle über Versicherungs-Bausparkassenaußendienst und Versicherungsmakler in Deutschland e.V. (AVAD)" dient dem Zweck, dass nur vertrauenswürdige Personen im Versicherungsaußendienst beschäftigt sind. Die AVAD vermittelt als Selbsthilfeeinrichtung nur Auskünfte an Unternehmen, die etwa dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft oder seinen Fachverbänden angehören. Die Unternehmen sind verpflichtet, vor Vertragsabschluß mit einem Bewerber für die hauptberufliche Tätigkeit im Versicherungsaußendienst auf separatem Formular Auskunft bei der AVAD einzuholen. Die AVAD hat sich satzungsgemäß ausdrücklich zu einem Auskunftsverfahren nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes verpflichtet.