Die Bezeichnung für alle Organisationsformen des börslichen und außerbörslichen Aktienhandels (Parketthandel, Telefonhandel, Computerhandelssystem XETRA oder privatorganisierte Online-Portale) nennt man Aktienmarkt.
Unter börslichem Handel versteht man den An- und Verkauf von Wertpapieren an amtlich zugelassenen Börsen öffentlich-rechtlichen Charakters: In Deutschland sind dies die Deutsche Börse AG in Frankfurt und die verschiedenen Regionalbörsen. Auch die Preisfeststellung durch die Frankfurter Wertpapierbörse bzw. die Regionalbörsen unterliegen dem öffentlich-rechtlichen Status.
Beim Amtlichen Markt, an welchem die größten Unternehmenswerte - also Firmen mit hoher Marktkapitalisierung und hohem Umsatz - mit strikten Auflagen gehandelt werden, wird die Preisfeststellung von amtlichen Maklern übernommen.
Für den Geregelten Markt des börslichen Handels allerdings, an dem erleichterte Zulassungsbedingungen und weniger strenge Publizitätsvorschriften gelten, übernehmen dies speziell von der Börse beauftragte freie Makler nach den Regeln der amtlichen Kursfeststellung. Sowohl Unternehmen aus dem Geregelten wie auch Amtlichen Markt können sich analog den geltenden Bestimmungen für die seit dem 24. März 2003 bestehenden neuen Aktienmarktsegmente Prime als auch General Standard anpreisen.
Außerbörslicher Handel entgegen ist privatwirtschaftlich strukturiert und ermöglicht einen Handel auch außerhalb der offiziellen Börsenzeiten. Ebenfalls werden hier speziell die nicht am Amtlichen und Geregelten Markt zugelassenen Aktienwerte notiert (Freiverkehr).