Aquivalenzprinzip bezeichnet das Verhältnis zwischen den Prämienzahlungen der Versicherten und den Ausgaben der Versicherungsgesellschaften in Bezug auf eintretende Versicherungsfälle. Einnahmen in Form von gezahlten Versicherungsbeiträgen und Ausgaben der Versicherer müssen im Rahmen der Individualversicherung ausgeglichen sein. Für die Beitragskalkulation ist das Äquivalenzprinzip unter anderem von Bedeutung.