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Newsletter 2011 - Februar

Finanziell abgesichert mit der Krankentagegeldversicherung

Finanziell abgesichert mit der Krankentagegeldversicherung

Niemand möchte sich gerne mit dem Thema Krankheit beschäftigen. Aber für den Fall, dass Sie wirklich einmal länger als sechs Wochen krankgeschrieben sind, sollten Sie finanziellen Engpässen mit einer privaten Krankentagegeldversicherung vorbeugen. Denn wer kann schon zusätzlich zu einer Krankheit auch noch Geldsorgen gebrauchen?

Krankengeld aufstocken

Mit einer Krankentagegeldversicherung können Arbeitnehmer ihr Krankengeld erhöhen, wenn nach sechs Wochen die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber endet. Denn ab diesem Zeitpunkt werden nur 70 % des Arbeitseinkommens von der Krankenkasse weiter gezahlt. Die fehlenden 30 % können über einen längeren Zeitraum schnell zur finanziellen Belastung werden. Besonders für Familien mit einem Hauptverdiener sollten sich deshalb über eine zusätzliche Absicherung Gedanken machen.

Ein Muss für Selbstständige

Noch wichtiger ist die Krankentagegeldversicherung für Selbstständige und Freiberufler. Seit dem 1. Januar 2009 wurde ihnen der Anspruch auf das gesetzliche Krankengeld von der Regierung komplett gestrichen. Betroffene sollten sich daher unbedingt privat versichern, zumal es für sie im Fall einer längeren Krankheit auch für die ersten sechs Wochen keine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber gibt.

Besserverdiener aufgepasst

Besserverdiener sind im Krankheitsfall von mehr als sechs Wochen oftmals unterversichert und bekommen diesen Leistungsausfall empfindlich zu spüren. Die derzeitige Beitragsbemessungsgrenze für das Krankengeld liegt bei 3.712,50 Euro im Monat. Auch für sie rentiert es sich daher, zusätzlich eine private Krankentagegeldversicherung abzuschließen, mit der finanzielle Lücken verhindert werden können.

Limit für Kranketagegeld

Das Krankentagegeld darf zusammen mit dem Krankengeld nicht höher als das Nettoeinkommen sein. Zur Berechnung wird der Durchschnittsverdienst der letzten 12 Monate vor Antragstellung bzw. vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit herangezogen.

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