zur Dr. Klein Startseite
Newsletteranmeldung
FinanzierungVersicherungenGeldanlageFirmenkundenKommunalkunden
Baufinanzierung    Ratenkredit    Autokredite   
Über uns    So funktioniert´s    Angebot anfordern    Produkte & Konditionen    Forward-Darlehen    Rechner    Ratgeber   
FAQs: Finanzierungsvoraussetzungen bei Dr. Klein  

"Ich bin für Sie da!"

Michael Sommer, Kundenservice
Mo.-Fr. 8-20 Uhr, Sa. 9-15 Uhr

0800 88 33 880 kostenlos
0451-1408 3333
Rückruf-Service
Beratung vor Ort
Infopaket anfordern
E-Mail Kontakt

Kostenlose Finanzierungsanfrage


Abonnieren Sie kostenlos

Ihre E-Mail-Adresse:

  Dr. Klein Zins-Newsletter
regelmäßig Ihre persönlichen Konditionen per E-Mail erhalten
  Dr. Klein Newsletter
wertvolle Spartipps und Informationen rund um Ihr Geld

newspaper



Unser Tipp des Monats: Günstig finanzieren über Dr. Klein

Günstige Baufinanzierungskon-ditionen und ausgezeichneter Service – all das finden Sie beim Testsieger Dr. Klein. Probieren Sie es aus!

Zur Finanzierungsanfrage

 


FAQ - Baufinanzierung
Finanzierungsvoraussetzungen

Finanzierungskriterien - Welche Finanzierungskriterien sind zu beachten?

siehe Finanzierungskriterien

zur Übersicht

Welche Anforderungen werden an die Einkommensverhältnisse gestellt?

Es wird zwischen Angestellten und Selbstständigen bzw. geschäftsführenden Gesellschaftern differenziert. Die Finanzierung von Vereinen, Firmen, u.Ä. ist nicht möglich. 

Angestellte:

  • Steuerfreibeträge werden vom Gehalt ,entsprechend der Steuerklasse, abgezogen
  • Pflege- / Erziehungsgeld, Unterhalt, 400-Euro-Jobs, usw werden anteilig berücksichtigt
  • es dürfen max. 5 vermietete Immobilien vorhanden sein

Selbstständige:

  • dürfen über max. eine Firma verfügen, die seit mindestens einem Jahren besteht und deren Geschäftsentwicklung postiv ist.
  • auch hier dürfen maximal fünf vermietete Immobilien vorhanden sein

zur Übersicht

Was bedeutet Beleihungsauslauf?

Bei dem Beleihungsauslauf handelt es sich um eine errechnete Größe. Diese Größe benennt das Verhältnis zwischen dem Darlehen (inkl. bestehender Vorlasten) und dem Beleihungswert des Objektes dar.

Die Konditionen sind besser, je besser der Beleihungsauslauf ist.

Formel: Beleihungsauslauf = (Darlehenssumme + ggf. KfW-Darlehen + ggf. bestehende Vorlasten) / Beleihungswert

Beispiel:

  • Der Beleihungswert des Objektes beträgt 300.000,-- Euro.
  • Das Darlehen soll 130.000,-- Euro betragen.
  • Zusätzlich soll ein KfW-Darlehen über 50.000,-- Euro in die Finanzierung aufgenommen werden. 
  • Vorlasten sind nicht vorhanden.

Beleihungsauslauf = (130.000,- Euro + 50.000,- Euro + 0,- Euro) / 300.000,- = 0,6 = 60 Prozent.

Tipp: Sofern die von Ihnen gewünschte Darlehenssumme den 60%-igen Beleihungsauslauf nicht übersteigt, erhalten Sie günstigsten Konditionen .

zur Übersicht

Wie wird der Beleihungswert ermittelt? Wie hoch beleiht Dr. Klein?

Der Beleihungswert wird durch den Kreditgeber bestimmt.

In der Regel wird der Beleihungswert einer Immobilie ca. 10 bis 15 Prozent geringer festgesetzt als Baukosten, bzw. Kaufpreis, betragen.

Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen die eine Wertsteigerung zur Folge haben, werden zu max. 50 Prozent berücksichtigt. 

zur Übersicht

Eigenkapital - In welcher Höhe sollten Eigenmittel / Eigenleistungen eingebracht werden?

Als Faustregel gilt, dass der Kreditnehmer mind. einen Anteil von  20 Prozent der anfallenden Neubau- oder Erwerbskosten durch Eigenkapital und/oder Eigenleistungen in die Finanzierung einbringen sollte.

Die Summe der geplanten Eigenleistungen sollte vorzugsweise einen Anteil von 15 Prozent der Baukosten nicht übersteigen.

Bei Umschuldungen bzw. Um- und Ausbauvorhaben ist kein Eigenkapitaleinsatz erforderlich.

zur Übersicht

Finanzierung - Was ist zu beachten?

Um die günstigsten Konditionen zu erhalten, ist es sinnvoll, wenn der beantragte Finanzierungsbetrag maximal 100 Prozent der Herstellungskosten (inkl. Grundstückswert) beträgt.

Die Finanzierung kann unabhängig davon erfolgen, ob  die Immobilie selbst genutzt wird oder vermietet.

zur Übersicht

Um- und Ausbau - Was ist bei der Finanzierung zu beachten?

Bereits bestehende Darlehen mindern den Objektwert. Im Fall einer weiteren Finanzierung ist es von Vorteil, wenn die Summe aus bestehenden Baudarlehen und den zusätzlich finanzierten Maßnahmen den Objektwert nicht überschreitet.

zur Übersicht

Umschuldung*

Ein Umschuldung oder Anschlussfinanzierung steht grundsätzlich nach Beendigung der Zinsbindungsfrist an. Dabei ist der Darlehensnehmer nicht auf seinen aktuellen Bankpartner angewiesen, sondern kann jeden Anbieter am Markt wählen. Vielen Darlehensnehmer ist dieser Umstand nicht bewusst - und so werden alljährlich tatsächlich Millardenbeträge "verschenkt" da nicht die günstigsten Angebote wahrgenommen werden.

Eine weitere Möglichkeit zur Umschuldung des Darlehens besteht zehn Jahre nach vollständiger Auszahlung des Darlehens, zu dem Zeitpunkt kann lt. Gesetz jedes Darlehen aufgekündigt werden, ohne dass eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt. Diese Möglichkeit ist dann von Vorteil, wenn die Zinsen innerhalb der zehn Jahre gesunken sind. 

Tipp: Ein Forward-Darlehen bietet Zinssicherheit bis zu fünf Jahre im Voraus!  


zur Übersicht

*Es wird lediglich die Kreditvermittlung angeboten. Eine rechtliche Beratung erfolgt nicht.

Baukindergeld

Für maximal acht Jahre kann das Baukindergeld von 800 Euro bezogen werden. Dabei liegen die Einkommensgrenzen bei 70.000 Euro (bei Verheirateten 140.000 Euro) jährlich - pro Kind/Haushalt steigert sich dieses Summe um 30.000 Euro.

zur Übersicht

Werden auch Immobilien, die aus einer Zwangsversteigerung erworben werden, finanziert?

Im Zuge der Zwangsversteigerung ist die Finanzierung für den Erwerb einer solchen Immobilie über Dr. Klein leider nur eingeschränkt möglich.

In diesem Zusammenhang möchten wir auf die Besonderheiten hinweisen, die in einem solchen Fall zu beachten sind, wie z.B. Hinterlegung von Bargeld oder eines bankbestätigten Schecks bei erfolgter Zuschlagserteilung. Von unseren Finanzierungspartnern wird als Verkehrswert der ersteigerten Immobilie  immer der Zuschlagswert festgelegt, maximal jedoch der durch ein Gutachten ermittelte Immobilienwert.

zur Übersicht

Können Wochenendwohnungen oder Ferienhäuser beliehen werden?

Diese Möglichkeit wird von Dr. Klein nicht angeboten.

zur Übersicht

Sind Holzhäuser / Fertighäuser über Dr. Klein finanzierbar?

Grundsätzlich können wir Ihnen auch bei der Finanzierung von Holz- und Fertighäusern behilflich sein. Von Vorteil dabei ist, wenn die Baufirmen das RAL-Gütezeichen führen und zusätzlich in einem der genannten Verbände als Mitglied verzeichnet sein:

  • Deutscher Fertigbauverband e.V. 
  • Bundesverband Deutscher Fertigbau e.V.
  • Gütegemeinschaft Deutscher Fertigbau e.V.
  • Bundes-Gütegemeinschaft Montagebau und Fertighäuser e.V.
  • Deutscher Massivhaus- und Blockhausverband
  • Arbeitskreis Bau-Biologie

 

zur Übersicht

Besteht die Möglichkeit Wohnungen oder Häuser im Ausland zu beleihen?

Über Dr. Klein können keine Wohnungen oder Häuser im Ausland beliehen werden. Jedoch steht Ihnen die Möglichkeit offen ein Objekt im Ausland zu erwerben und zu diesem Zweck Ihre Immobilie in Deutschland als Sicherheit zu verwenden.

zur Übersicht

Können Mehrfamilienhäuser beliehen werden?

Ja, Sie können über Dr. Klein auch problemlos Mehrfamilienhäuser finanzieren, unsere Finanzierungsexperten beraten Sie gern.

zur Übersicht

Besteht die Option unbebaute Grundstücke zu beleihen?

Die Finanzierung unbebauter Grundstücke ist möglich.
Wegen der Besonderheiten kann es allerdings zur Zinsaufschlägen kommen. 

zur Übersicht

Gewerbeimmobilien - Übernimmt Dr. Klein auch gewerbliche Finanzierungen?

Ja. Über Dr. Klein können Sie Finanzierungen für überwiegend wohnwirtschaftlich genutzte Wohn- und Geschäftshäuser realisieren.

Reine Gewerbefinanzierungen können unter folgenden Prämissen dargestellt werden:

Das Objekt wird genutzt als:

  • Arztpraxis
  • Büro
  • Einzelhandelsniederlassung
  • Verbraucher- oder Supermarkt

Des Weiteren bieten wir innerhalb der Gewerbefinanzierungen Anschlussfinanzierungen und Umschuldungen ab 200.000 Euro an sowie die Finanzierung von Kauf oder Bau ab 300.000 Euro, sofern 20 Prozent Eigenkapital eingebracht wird.

Der Dr. Klein Geschäftsbereich Privatkundenfinanzierung übernimmt keine weiteren gewerblichen Finanzierungen - bitte wenden Sie sich an www.wowi.de

zur Übersicht

Sanierung? Modernisierung? Renovierung?

Auch für diese Maßnahmen können Sie bei Dr. Klein ein Darlehen beantragen. Dr. Klein bietet Ihnen Baudarlehen, KfW-Darlehen und - für den Fall einer energetischen Sanierung - Energiedarlehen an.

zur Übersicht

Kann ich Bauspardarlehen in die Finanzierung einbinden?

Sie haben die Möglichkeit, Ihre Bausparverträge in die Gesamtfinanzierung zu integrieren.

Wichtig dabei ist, dass eine rechtzeitige Zuteilung des Bausparvertrages erfolgt, um die fristgerechte Auszahlung sicher zu stellen. 

Bausparkassen stellen nachrangig besicherte Bauspardarlehen allein innerhalb der 80%igen Beleihungsgrenze zur Verfügung. Aus diesem Grund ist es sinnvoll zu klären, ob die Bausparkasse mit einer vorrangigen Finanzierung in der geplanten Höhe einverstanden ist.

zur Übersicht

Erbbaurecht - Finanzierung über Dr. Klein & Co. AG möglich?

Es ist möglich ein Erbbaurecht über Dr. Klein zu finanzieren. Dabei ist zu beachten, dass die Restlaufzeit des Erbbaurechts mindestens 40 Jahre betragen muss. 

 

zur Übersicht

 

Sie haben noch Fragen? Wir helfen Ihnen gerne telefonisch weiter!
Rufen Sie uns an unter 0800 - 88 33 88 0 (kostenlos).

Sitemap | Dr. Klein empfehlen | Über Dr. Klein | Karriere | Lesezeichen | Impressum | Letzte Änderungen | Datenschutz | AGB© 2010 Dr. Klein & Co. AG