Newsletter 2006 - Dezember
Steuern sparen: So Erben und Vererben Sie richtig
Es lohnt sich, sich vor dem Tod Gedanken über die Regelung des Vermögensübergangs zu machen und in Form eines Testaments niederzulegen. Zum Einen sollte sich jeder klar werden, wer das verbleibende Vermögen überhaupt erben sollte, zum Anderen lassen sich bei rechtzeitiger Planung ungünstige steuerliche Folgen vermeiden.
Rechzeitig Schenken
Was nicht alle wissen: Erbschafts- und Schenkungssteuer sind aufeinander abgestimmt. Die Steuersätze und allgemeinen Freibeträge sind identisch. Vorteil des Schenkens ist jedoch, dass die Freibeträge alle 10 Jahre erneut in Anspruch genommen werden können! Wer also 10 Jahre vor seinem Tod einen Teil bereits verschenkt hat, hat die Steuerfreibeträge für die Nachkommen verdoppelt.
Ein weiterer wichtiger Aspekt der Steuervermeidung ist die Aufteilung des Vermögens und die Vererbung zum Beispiel an die übernächste Generation. Beispiel:
- Ungünstig: Der Erblasser vererbt sein Vermögen der Frau. Nach deren Tode geht das Vermögen auf die Kinder über. Günstiger wäre es, einen Teil des Vermögens sogleich an die Kinder zu vererben, und somit die Freibeträge der Frau und der Kinder auszuschöpfen.
- Ungünstig: Der Erblasser vererbt ein großes Vermögen an seinen einzigen Sohn, der wiederum zwei Kinder hat. Besser wäre es, eine Teil des Vermögens sogleich an die Enkel zu vererben und somit die Freibeträge der Enkel zusätzlich auszunutzen.
Die Freibeträge sind so gestaffelt, dass nahe Verwandte und die Ehefrau begünstigt werden:
1. Ehegatten | 307.000.- € |
2. Kinder | 205.000.- € |
3. übrige Personen der Steuerklasse I | 51.200.- € |
4. Personen der Steuerklasse II | 10.300.- € |
5. Personen der Steuerklasse III | 5.200.- € |