- Ist beim Energiedarlehen für mich ein Grundbucheintrag erforderlich?
- Ist bei einem Energiedarlehen eine Sondertilgung möglich?
- Darf ich die Rückerstattung der Mehrwertsteuer zur Zwischentilgung nutzen?
- Kann ich auch ohne eigene Immobilie ein Energiedarlehen beantragen?
- Was kann mit einem Energiekredit finanziert werden?
- In welcher Höhe kann ich ein Energiedarlehen beantragen?
- Entstehen für die Kontoführung Gebühren bei einem Energiedarlehen?
- Ist der Zinssatz für das Darlehen über die gesamte Laufzeit festgelegt?
Ist es erlaubt, die Einspeisevergütung als Haushaltseinkommen bei der Steuererklärung anzugeben?
Werner Dombrowski, Gotha
Sandro Calderon,Dr. Klein
Sandro Calderon, Experte für Ratenkredite: Ja. Sie können die Einspeisevergütung ohne weiteres als Haushaltseinkommen in Ihrer Steuererklärung angeben. Beim Energiedarlehen wird die Einspeisevergütung von der Bank automatisch angesetzt und richtet sich nach dem Wert kw/peak.
