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Fragen an Dr. Klein

Antworten zum Energiedarlehen

Unsere Experten beantworten Ihre Fragen zum Thema Energiedarlehen.


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Weitere interessante Informationen und Artikel finden Sie in unserem Ratgeber Energiedarlehen, Ratgeber KfW - Darlehen und in unserem Ratgeber Ratenkredit.

Ist beim Energiedarlehen für mich ein Grundbucheintrag erforderlich?
Ist bei einem Energiedarlehen eine Sondertilgung möglich?
Darf ich die Rückerstattung der Mehrwertsteuer zur Zwischentilgung nutzen?
Kann ich auch ohne eigene Immobilie ein Energiedarlehen beantragen?
Was kann mit einem Energiekredit finanziert werden?
In welcher Höhe kann ich ein Energiedarlehen beantragen?
Entstehen für die Kontoführung Gebühren bei einem Energiedarlehen?
Ist der Zinssatz für das Darlehen über die gesamte Laufzeit festgelegt?

Ist es erlaubt, die Einspeisevergütung als Haushaltseinkommen bei der Steuererklärung anzugeben?

Werner Dombrowski, Gotha
Experte bei Dr. Klein Sandro Calderon,
Dr. Klein

Sandro Calderon, Experte für Ratenkredite: Ja. Sie können die Einspeisevergütung ohne weiteres als Haushaltseinkommen in Ihrer Steuererklärung angeben. Beim Energiedarlehen wird die Einspeisevergütung von der Bank automatisch angesetzt und richtet sich nach dem Wert kw/peak.