Eigenheimrente
Die Eigenheimrente zur Förderung für Ihr Wohneigentum
Die Eigenheimrente wird umgangssprachlich auch Wohnriester genannt. Sie ermöglicht es Ihnen als Riester-Sparer, Ihr angespartes Kapital für die Finanzierung einer selbst genutzten Immobilie zu verwenden. Diese besondere Riesterförderung ist am 1. August 2008, rückwirkend zum 1. Januar 2008, als Eigenheimrentengesetz in Kraft getreten. Wir informieren Sie hier über alle wichtigen Details.
Die nachgelagerte Besteuerung der Eigenheimrente
Auch Ihre Eigenheimrente müssen Sie versteuern. Über die sogenannte nachgelagerte Besteuerung werden die Steuern für die Eigenheimrente eingezogen.
Dieses Besteuerungssystem bietet Ihnen zwei Optionen:
- Die Einmal-Besteuerung von 70 % des Wohnförderkontos. Sie wird zu Beginn der Rentenphase erhoben
- Die Verteilung der Besteuerung bis zur Altersgrenze von 85 Jahren
Alternativ können Sie sich für die nachgelagerte Besteuerung der Eigenheimrente über einen Zeitraum von 17 bis 25 Jahren entscheiden.
Es lohnt sich für Sie, den Stand des zu besteuernden Wohnförderkontos zu reduzieren, indem Sie eine beliebige Summe in einen klassischen Riester-Sparvertrag einzahlen. Wenn Sie den Betrag auf dem Wohnförderkonto vollständig ablösen, fallen die Steuern nur auf die tatsächlich bezogene Rente an.
Das Wohnförderkonto
Die Mittel, die Sie zur Bildung von selbst genutztem Wohneigentum einsetzen, werden genauso gefördert wie die Riester-Altersvorsorgebeiträge. Nur werden – vereinfach ausgedrückt – hier Sparkonten durch Immobilien ersetzt.
Erfasst wird das in der Immobilie gebundene Kapital auf einem Wohnförderkonto. Dieses Kapital wird jährlich um zwei Prozent angehoben und dient als Grundlage für die nachgelagerte Besteuerung der Eigenheimrente. So ist gewährleistet, dass ausschließlich die tatsächlich bezogene Förderung besteuert wird.
Fazit
Die Eigenheimrente ist zur Förderung Ihres Wohneigentums bestens geeignet. Wenn Sie die Förderungsvoraussetzungen erfüllen, sollten Sie die Möglichkeit nutzen. Unsere Finanzierungsexperten beraten Sie bei Bedarf auch ganz individuell zum Thema Wohnriester.
Weiterführende Informationen zum Thema Wohnriester stellt Ihnen das Bundesministerium für Finanzen zur Verfügung.