Directors-and-Officers(D&O)-Versicherung

Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte haften mit ihrem gesamten Privatvermögen uneingeschränkt gegenüber dem eigenen Unternehmen oder Dritten.

Die D&O-Versicherung ist eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, die ein Unternehmen für Fehlverhalten von Mitgliedern der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats abschließt. Ansprüche können von Dritten (Außenverhältnis) oder vom eigenen Unternehmen (Innenverhältnis) gegen die versicherten Personen erhoben werden.