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Newsletter 2011 - Januar

Das müssen Sie beim Wechsel in die Private Krankenversicherung unbedingt beachten

Seit dem 1.1.2011 liegt die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht mehr bei 49.950 Euro, sondern 49.500 Euro. Versicherungspflichtige Angestellte, deren Jahreseinkommen über dieser Grenze liegt, können somit problemlos in die Private Krankenversicherung wechseln und sich dadurch viele Vorteile sichern.

Vorteile der Privaten Krankenversicherung

Der Wechsel in die Private Krankenversicherung bringt attraktive Vorzüge mit sich. Diese reichen von einer schnelleren und besseren ärztlichen Behandlung, über Einbettzimmer sowie Chefarztbehandlung im Krankenhaus, bis zum Wegfall der gesetzlichen Zuzahlungen. Anstelle des allgemeinen Beitragssatzes, der in der Gesetzlichen Krankenversicherung in diesem Jahr von 14,9 % auf 15,5 % erhöht wird, tritt ein individuell errechneter Beitrag.

Wer spart am meisten?

Die Beitragshöhe in der Privaten Krankenversicherung hängt von Geschlecht, Alter und gesundheitlicher Verfassung ab. Besonders lohnenswert ist der Wechsel für Arbeitnehmer und Angestellte unter 45 Jahren, mit hohem Einkommen und gutem Gesundheitszustand. Bei diesen Voraussetzungen liegen die Beiträge meist deutlich unter denen der gesetzlichen Krankenkasse. Mit einer Selbstbeteiligung kann der Beitrag zusätzlich reduziert werden.

Mögliche Nachteile

Für Familien mit Kindern bietet der Wechsel in die Private Krankenkasse allerdings einen Nachteil, da hier im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenkasse keine kostenlose Familienversicherung geboten wird. Jedes Familienmitglied muss somit einzeln versichert werden. Es ist daher ratsam, vor einem Versicherungswechsel genau zu prüfen, ob sich dieser überhaupt lohnt. Gleiches gilt für selbstständige und Freiberufler.

Kündigungsfristen

Neben Berufssituation, Familienstand, Alter und Gesundheit ist auch ein formaler Aspekt zu beachten. Bei einem geplanten Versicherungswechsel müssen die Kündigungsfristen der gesetzlichen Krankenversicherung eingehalten werden. Diese bestehen normalerweise nur zum Jahresende. Davon ausgenommen sind berufliche Wechsel, die zu einer Gehaltserhöhung über die Jahreseinkommensgrenze von 49.500 Euro führen. In diesem Fall kann die Kündigung der Krankenversicherung auch innerhalb des Jahres erfolgen. Für Selbständige und Freiberufler gelten die genannten Kündigungsfristen nicht; diese können mit einer Frist von 2 Monaten kündigen, egal wann im Jahr.

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Das Thema „Krankenversicherungswechsel“ ist sehr komplex . Wenn Sie sich für einen Wechsel in die Private Krankenversicherung interessieren, ist Dr. Klein Ihnen gerne behilflich. Unsere Versicherungsexperten beraten Sie kostenlos und unverbindlich. Sie vergleichen die Angebote aller top Gesellschaften und erstellen Ihnen ein ganz individuelles und unverbindliches Angebot.

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