Vielen Steuerzahlern graut es vor der jährlichen Einkommenssteuererklärung – doch in vielen Fällen zu unrecht. Schließlich ermöglicht Sie so manchem jedes Jahr eine stattliche Steuerrückzahlung. Bald ist es wieder soweit: Bis einschließlich 31. Mai 2012 sollte die Steuererklärung fertig im Briefkasten liegen oder ein Antrag auf Fristverlängerung gestellt werden. Das Dr. Klein Blog gibt Ihnen 8 Tipps, die Sie einfach umsetzen können und die Ihnen in vielen Fällen einen Teil der gezahlten Steuern zurück in die eigene Tasche bringen:
1. Informationen des Bundesfinanzministeriums genau durchlesen
Der allererste Tipp klingt selbstverständlich, wird aber viel zu oft nicht beachtet: Bevor Sie die Steuererklärung ausfüllen (die Formulare für die elektronische Steuererklärung sind unter www.elster.de zu finden), sollten Sie in jedem Jahr die Anleitungen des Bundesfinanzministeriums genau durchlesen. So werden Sie auf Änderungen seit dem Vorjahr aufmerksam und können sich über Ihre Steuerpflichten informieren. Außerdem lösen sich einige Anfangsschwierigkeiten, wie etwa die Frage, welche Formulare für die eigene Steuererklärung nötig sind, im Nu in Luft auf.
2. Reparaturkosten absetzen
Seit 2006 können Reparaturkosten bis zu 1.200 Euro teilweise von der Steuer abgesetzt werden. 20 Prozent des Arbeitslohns werden erstattet, wenn die Rechnung per Überweisung bezahlt wird. Übernommen wird eine Vielzahl von Reparaturen von Maler- und Fassadenarbeiten bis hin zur Wartung von Haushaltsgeräten. Der Staat zahlt dabei für die Arbeitsleistung, die Anfahrtskosten und die Maschinenmiete, die Materialkosten müssen die Betroffenen selbst tragen.
3. Arbeitskleidung
Arbeitskleidung kann nur abgesetzt werden, wenn sie nicht privat genutzt werden kann. Der Kaufpreis und die Reinigungskosten für einen Arztkittel werden dementsprechend vom Staat erstattet, der Anzug eines Finanzberaters nicht. Nur in Ausnahmefällen werden Kleidungsstücke anerkannt, die auch in der Freizeit getragen werden können, aber typisch für den Beruf sind. Falls Sie unsicher sind, ob Ihre Ausgaben steuerlich absetzbar sind, gilt übrigens bei der Steuererklärung immer: Im Zweifel zunächst einmal die Ausgaben ansetzen. Das Finanzamt streicht sie dann einfach, falls sie nicht zulässig sind oder fragt bei Ihnen nach.
4. Entfernungspauschale
Die Entfernungspauschale, auch Pendlerpauschale, wird für Fahrten zwischen der Wohnung und der regelmäßigen Arbeitsstätte entrichtet. Sie beträgt seit dem Kalenderjahr 2004 30 Cent pro Kilometer, die Höchstgrenze liegt bei 4.500 Euro jährlich. Die Entfernungskilometer werden immer abhängig von der kürzesten Straßenverbindung zwischen Wohnung und Arbeitsplatz berechnet.
5. Steuererklärung auch für Arbeitssuchende
Arbeitslose zahlen logischerweise keine Lohnsteuer und können deshalb auch keine Steuern erstattet bekommen. Trotzdem lohnt sich in vielen Fällen eine Steuererklärung für Arbeitssuchende. Sie können nämlich die Kosten für die Jobsuche oder Fortbildung steuerlich absetzen. Wenn die betreffende Person das ganze Jahr keine Arbeit hatte und somit keine Lohnsteuer bezahlt hat, können die Ausgaben genauso gut im folgenden Jahr berücksichtigt werden.
6. Über laufende Verfahren informieren
Laufende Steuerverfahren können die Steuererklärung im Nachhinein beeinflussen. Deshalb sollten Sie laufende Verfahren, die Sie betreffen, genau im Auge behalten und die Ausgaben in Ihrer Steuererklärung anführen. Wenn das Verfahren irgendwann zu Ihren Gunsten entschieden wird, können Sie auch Jahre später eine Steuererstattung geltend machen. Infos zu laufenden Verfahren erhalten Sie zum Beispiel beim Bundesfinanzhof.
7. Steuersoftware benutzen
Der oder die durchschnittliche Angestellte kann seine Steuererklärung relativ einfach selbst ausfüllen. Weitere Spartipps finden sich in zahlreichen Steuersoftwares. Neben dem vielgelobten WISO-Steuersparbuch , das in diesem Jahr erneut Testsieger bei Focus Money wurde, schnitt auch die SteuerSparErklärung in Tests gut ab.
8. Lohnsteuerhilfeverein einschalten
Wer viel reist oder selbstständig ist, sollte besser einen Fachmann hinzuziehen, da die Steuererklärung hier oft komplexer ausfällt. Ein Lohnsteuerhilfeverein ist in den meisten Fällen die preiswertere Möglichkeit. Er hilft nahezu allen Arbeitnehmern bis zu einer Einkommensgrenze von 13.000 Euro. Wenn Sie mehr verdienen oder selbstständig tätig sind, bleibt Ihnen der Gang zum Steuerberater nicht erspart.
Nach circa 6 bis 12 Wochen trudelt die Steuerrückerstattung dann in der Regel bei Ihnen ein. Durchschnittlich bekommen die Deutschen rund 800 Euro jährlich vom Fiskus erstattet – es kann sich also auszahlen, sich ein Frühlingswochenende lang mit Belegen, dem Taschenrechner und Elster-Formularen zu beschäftigen.
Wie ist es denn bei Ihnen: Haben Sie Ihre Steuererklärung schon abgegeben? Oder müssen Sie sich noch an einem Frühlingswochenende mit Ihren Steuern beschäftigen?
