Mit einer Patientenverfügung gestalten Sie Ihr Leben selbstbestimmt – auch wenn Sie durch eine schwere Krankheit oder einen Unfall nicht mehr in der Lage sein sollten, Ihren Willen zu äußern.
Ihr Recht auf eine Patientenverfügung
In Deutschland kann jeder ab 18 Jahren in einer Patientenverfügung verbindlich festhalten, welche medizinische Behandlung er wünscht, wenn er seinen Willen nicht mehr äußern kann. In der Patientenverfügung steht beispielsweise, wie Ärzte verfahren sollen, wenn der Betroffene ins Koma fällt, welche Schmerzmedikation er wünscht oder ob für ihn eine Organspende in Frage kommt.
Versicherungsschutz gerät durch Patientenverfügung nicht in Gefahr
Auch der Wunsch nach passiver Sterbehilfe kann in der Patientenverfügung festgehalten werden. Dafür würde der Verfasser zum Beispiel bestimmen, dass Ärzte auf lebensverlängernde Maßnahmen im Falle eines Herzstillstands verzichten sollen. Die Versicherungsleistungen einer Risikolebensversicherung oder einer Privaten Unfallversicherung geraten durch die Patientenverfügung nicht in Gefahr, da die Entscheidung für das Beenden von lebensverlängernden Maßnahmen nicht mit dem Freitod gleichzusetzen ist. Bei Selbsttötung hingegen haben die Hinterbliebenen keinen Anspruch auf die Leistung der Unfallversicherung, und auch die meisten Lebensversicherer schließen die Leistung in den ersten drei Jahren der Laufzeit aus.
Seien Sie bei Ihrer Patientenverfügung so präzise wie möglich
Die Patientenverfügung muss weder eine bestimmte Form erfüllen, noch ist eine notarielle Beglaubigung notwendig. Neben den konkreten Handlungsanweisungen für Ärzte und Pfleger sind nur die Unterschrift des Verfassers und das Erstellungsdatum wichtig. Im Internet gibt es eine Reihe von standardisierten Patientenverfügungen, die sich anhand von vorgefertigten Textbausteinen ganz einfach zusammenstellen lassen. Doch es empfiehlt sich, die Vordrucke nur als Anhaltspunkt zu nehmen und die eigene Patientenverfügung individuell zu formulieren. Denn je präziser und konkreter die Verfügung ist, desto weniger müssen Mediziner und Angehörige im Ernstfall interpretieren.
Beraten Sie sich mit Ihrem Arzt
Bevor Sie eine Patientenverfügung verfassen, sollten Sie unbedingt mit einem Arzt sprechen. Nur durch die ärztliche Beratung lassen sich Missverständnisse über Behandlungsmethoden ausschließen. Denn Sie dürfen nicht vergessen: Sobald die Verfügung wirksam wird, sind Ärzte und Pflegepersonal an Ihre Worte gebunden. So lange Sie dazu in der Lage sind, können Sie die Verfügung jedoch jederzeit widerrufen – auch mündlich.
Entlasten Sie Ihre Angehörigen mit einer Patientenverfügung
Auch wenn die Auseinandersetzung mit Krankheiten und dem eigenen Tod unangenehm ist, sollten Sie nicht auf eine Patientenverfügung verzichten. Nur so können Sie sicherstellen, dass im Ernstfall in Ihrem Sinne gehandelt wird. Außerdem berichten Angehörige immer wieder, dass sie es als hilfreich und entlastend erlebt haben, nach dem Willen des geliebten Menschen handeln zu können und nicht eigenständig über Leben oder Tod entscheiden zu müssen.

Ein sehr intressanter und guter Artikel und auch eine gute Anregung, die sich jeder in der Bevölkernug zu Herzen nehmen sollte
Sehr interessanter Artikel. Es ist schon hart sich mit diesem Thema auseinander zu setzten – aber besser bei klarem Verstand jetzt alles festlegen als später vor sich hin zu vegetieren.
Eine Frage habe ich noch: Reicht es wirklich die Organspende in einer Patientenverfügung festzuhalten? Eigentlich gibt es doch dafür den Organspendeausweis?