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Was Sie über die betriebliche Altersvorsorge wissen sollten

Was genau bedeutet betriebliche Altersvorsorge? Wir erklären Ihnen, was es damit auf sich hat, wie sie funktioniert und welche Pläne es zur Verbesserung gibt.

Betriebliche Altersvorsorge: Alles, was Sie wissen sollten
Redaktion Dr. Klein

Betriebliche Altersvorsorge in Deutschland

In Deutschland steht die Altersvorsorge auf drei Säulen: Der gesetzlichen Rente, der privaten Rente (Riester Rente, Rürup Rente) und der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Seit Langem ist klar: Die gesetzliche Rente alleine reicht nicht aus, um den Lebensstandard im Alter halten zu können. Deshalb wurden mit Riester und Rürup von staatlicher Seite Anreize geschaffen, privat vorzusorgen. Doch auch diese Modelle sind in der Vergangenheit immer wieder in die Kritik geraten (siehe Lohnt sich Riester?).

Pläne zur betrieblichen Altersvorsorge

Die Verbreitung der bAV stagniert hierzulande, obwohl sie für Arbeitnehmer äußerst lohnenswert sein könnte. Gemäß einer Untersuchung des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) verfügen hierzulande erst 60 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten über eine betriebliche Altersvorsorge. Gerade bei kleineren und mittelständischen Betrieben ist die bAV noch unterrepräsentiert.

Das möchte Arbeitsministerin Nahles ändern und Maßnahmen treffen, um die Akzeptanz und Verbreitung der bAV zu erhöhen. Ihr Plan lautet, die betriebliche Altersvorsorge künftig in den Tarifverträgen zu verankern. Doch mit diesem Vorhaben stößt sie auf Gegenwehr – vor allem von Seiten des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA).

Verbände kritisieren tarifvertragliche Verankerung der Betriebsrente

Würde der Vorschlag von Andrea Nahles in die Tat umgesetzt, müsste laut GDV parallel zu dem bereits existierenden Modell ein zweites bAV-System ins Leben gerufen werden, um die neuen, tarifvertraglich definierten Einrichtungen für die betriebliche Altersvorsorge zu schaffen. Laut GDV wäre es aber wesentlich sinnvoller, die Bedingungen des aktuellen Modells zu verbessern. So ließe sich die jetzige betriebliche Altersvorsorge attraktiver gestalten, indem man sie beispielsweise von den Sozialabgaben befreit. Das sieht der BDA ähnlich und ergänzt, die betriebliche Altersvorsorge für eine umfassende, staatliche Riester-Förderung zu öffnen, wäre eine wesentlich effektivere Unterstützungsmaßnahme.

So funktioniert die betriebliche Altersvorsorge aktuell

Um die Kritik der Verbände an den Änderungsplänen von Andrea Nahles zu verstehen, ist es wichtig, die Grundbedingungen des aktuellen Modells zu kennen. In den kommenden Abschnitt erfahren Sie, wie die betriebliche Altersvorsorge derzeit funktioniert. 

Von der Beantragung bis zur Auszahlung

Arbeitnehmer haben in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge. Der Arbeitgeber muss also auf Wunsch des Arbeitnehmers einen bestimmten Betrag vom Lohn zum Zweck der Altersvorsorge abführen können. Dabei übernimmt der Arbeitgeber die gesamte Organisation der bAV. Er bestimmt die Anlageform, er kümmert sich um die Beitragszahlungen und er ist der Vertragspartner für den jeweiligen Produktanbieter. Oft kommt ein Versicherungsvertreter in die Firma, der die Mitarbeiter berät und ihnen das passende Versicherungsprodukt vermittelt. 

In den meisten Fällen zahlt der Arbeitnehmer die Beiträge von seinem Lohn ein, muss dies aber nicht selbst veranlassen. Der gewünschte Betrag wird vom Arbeitgeber automatisch einbehalten und an die ausgewählte Versicherung überwiesen. Auch wenn ein Teil der Einzahlungen vom Arbeitgeber geleistet wurde, gilt: Anspruch auf die Auszahlung der Rente hat natürlich nur der Arbeitnehmer. Mit Eintritt in die Rente erhält er dann wahlweise den Gesamtbetrag auf einmal oder monatliche Zahlungen.

Das Brutto-Modell der bAV: Die Entgeltumwandlung

Zu Beginn muss der Arbeitnehmer sich entscheiden: Will er die Beiträge zur bAV vom Brutto- oder vom Nettolohn einzahlen? Beides hat Vor- und Nachteile: Werden die Beiträge vom Bruttolohn abgeführt, dann handelt es sich um die sogenannte Entgeltumwandlung. Dabei kann der Arbeitnehmer bis zu vier Prozent seines Bruttolohns einzahlen, ohne in der Einzahlungsphase Steuern und Sozialabgaben leisten zu müssen. Sein Arbeitgeber profitiert gleichzeitig auch vom Brutto-Modell, weil geringere Lohnnebenkosten für den Angestellten fällig werden.

Gute Arbeitgeber legen diese Ersparnis oben drauf oder übernehmen die Rentenzahlungen sogar ganz. Das lohnt sich für sie, denn sie können die eigenen Aufwendungen von der Steuer absetzen. Der Arbeitnehmer muss beim Brutto-Modell allerdings auch einige Nachteile in Kauf nehmen: Durch die Beitragszahlungen sinkt der Bruttolohn, weshalb sich seine Ansprüche auf gesetzliche Rente und auf Arbeitslosenversicherung verringern. Hinzu kommt: Die Leistungen der bAV sind vollständig kranken- und pflegeversicherungspflichtig. Geht der Arbeitnehmer in Rente, werden also die jeweils gültigen Sätze von den Leistungen abgezogen.

Das Netto-Modell der bAV: Die Nettoentgeltumwandlung

Werden die Beiträge vom Nettolohn abgeführt (die sogenannte Nettoentgeltumwandlung), dann muss der Arbeitnehmer zwar die gewohnten Steuern und Sozialabgaben zahlen, kann für die geleisteten Beiträge zur bAV aber Riester-Förderung in Form staatlicher Zulagen beziehen. Dies ist bei der Entgeltumwandlung aus dem Bruttolohn derzeit noch nicht möglich, wäre aber gemäß BDA ein guter Weg, das Brutto-Modell attraktiver zu gestalten. Außerdem sind die Beiträge und Zulagen im Rahmen der Nettoentgeltumwandlung steuerlich absetzbar.

Allerdings gilt auch für dieses Modell: Die Leistungen sind kranken- und pflegeversicherungspflichtig. Damit zahlt der Angestellte zwei Mal Sozialabgaben, und zwar während der Ansparphase und bei der Auszahlung. Daher lohnt sich das Netto-Modell im Vergleich zum Brutto-Modell trotz steuerlicher Absetzbarkeit und Riester-Förderung so gut wie nie und wird von Experten selten empfohlen.

Fazit: Betriebliche Altersvorsorge lohnt nur bei Zahlung durch Arbeitgeber

Die Kritik der Arbeitgeber-Verbände und der Versicherungswirtschaft macht deutlich: Wichtigste Stellschraube bei der Betriebsrente sind die Sozialabgaben. Im Augenblick lohnt sich eine betriebliche Altersvorsorge für Arbeitnehmer im Prinzip nur, wenn der Arbeitgeber die Einzahlungen komplett übernimmt. Dann stellen die Rentenzahlungen für ihn ein Geschenk dar, und die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fallen nicht so sehr ins Gewicht.

Im Umkehrschluss bedeutet das: Würden die Sozialabgaben auf die Leistungen wegfallen, wäre das Brutto-Modell auch für Arbeitnehmer lohnenswert, die einen Teil der Beiträge selbst einzahlen müssen. Konkrete Pläne und Änderungsvorschläge von Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales werden allerdings erst zum Ende des Jahres 2015 erwartet.

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