Die Betriebshaftpflichtversicherung beinhaltet die sogenannte Bürohaftpflicht, die beispielsweise haftet, wenn ein Kunde über eine lose Bodenfliese stolpert. Sie sichert zudem die vorhandenen sonstigen Tätigkeitsbereiche ab. Dazu gehören zum Beispiel eigene Hausmeister- oder Grünflächendienste und ein eigener Handwerkerhof. Auch Schäden, die Mitarbeiter versehentlich bei Wohnungsbesichtigungen oder -abnahmen am Mietereigentum verursachen, sind Fälle für die Betriebshaftpflichtversicherung. Eingeschlossen werden sollte auch die Veranstalterhaftpflicht für Mieterfeste, Richtfeste, Alten- oder/und Weihnachtsfeiern.