Sparen Sie mit Dr. Klein bei Ihrer Anschlussfinanzierung oder Prolongation. Profitieren Sie vom derzeit niedrigen Zinsniveau und vergleichen Sie bei Ihrer Umschuldung* die Dr.Klein Baufinanzierungskonditionen mit dem Umschuldungsangebot Ihrer Bank.
Bei der Anschlussfinanzierung oder Prolongation geben die Banken die günstigen Zinssätze oft nicht an Sie weiter. Und dies obwohl Sie bereits einen Teil der Schulden zurückgezahlt haben und das Risiko eines Zahlungsausfalls bei der anstehenden Umschuldung* durch die laufende Tilgung viel geringer geworden ist.
Mit der Dr. Klein-Umschuldung* lassen sich deshalb leicht mehrere tausend Euro sparen. Die anfallenden Kosten sind bei einer Abtretung der Grundschulden demgegenüber gering. Nutzen Sie die günstigen Zinssätze der Anschlussfinanzierung für eine höhere Tilgung sparen Sie noch einmal und haben das Darlehen schneller zurückgezahlt.
Der Bankenwechsel ist bei der Anschlussfinanzierung, bzw. Prolongation in der Regel ganz einfach. Die im Grundbuch eingetragene Grundschuld wird im Zuge der Umschuldung* auf die neue Bank übertragen.
Die abzutretende Grundschuld sollte folgende Ausstattung haben:
• Grundschuldhöhe größer/gleich Darlehensbetrag
• §800 Zivilprozeßordnung ist eingetragen (Unterwerfung der sofortigen Zwangsvollstreckung)
Die Berechnung der Kosten für die Abtretung der Grundschuld übernimmt unser
Grundbuchrechner für Sie.
Gerne erstellen wir Ihnen für Ihre Umschuldung* ein individuelles Angebot. Senden Sie uns dafür Ihre Finanzierungsanfrage mit den entsprechenden Unterlagen einfach zu.
Bis zu 5 Jahre im Voraus:
Auch wenn Ihre Umschuldung* erst in den nächsten 60 Monaten ansteht, können Sie sich mit unserem
Forwarddarlehen bereits heute den aktuellen Zins sichern.
Ein Rechtsanspruch auf vorzeitige Umschuldung* besteht während einer laufenden Zinsbindung nicht. Nur bei einem Verkauf der Immobilie (z. B. wegen Arbeitslosigkeit) muß die finanzierende Bank einer Kündigung zustimmen. In jedem Fall berechnet der Darlehensgeber eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung. Einen Anhaltspunkt liefert Ihnen unser
Vorfälligkeitsrechner.
Akzeptiert die Bank eine Kündigung ohne wichtigen Grund, so kann die
Vorfälligkeitsentschädigung frei vereinbart werden.
Tipp
Ist die komplette Auszahlung Ihres Darlehens mehr als zehn Jahre her, so können Sie mit einem halben Jahr Kündigungsfrist jederzeit das Darlehen ablösen/umschulden. (Vgl. § 489 BGB)
*Es wird lediglich die Kreditvermittlung angeboten. Eine rechtliche Beratung erfolgt nicht.
