![]() |
|
|||
Die Dr. Klein & Co. AG, ein erfolgreicher unabhängiger Vertrieb von Finanzierungs- und Versicherungslösungen in Deutschland, bietet allen Medien alle zwei Wochen – und zu besonderen Anlässen – einen Allfinanz-Service, in dem zwei Themen aus den Bereichen Baufinanzierung, Kredit, Versicherung und Geldanlage behandelt werden. |
||||
|
1. Die Tricks der Betrüger
|
||||
1. Die Tricks der BetrügerSpionage an Geldautomaten nimmt zu. Im vergangenen Jahr wurden in Deutschland 459 Geldautomaten von Trickbetrügern manipuliert. Laut Bundeskriminalamt ist das eine Steigerung von 50 Prozent gegenüber dem Jahr 2006. Der Schaden in den fast 70.000 Fällen betrug rund 21 Millionen Euro. Der Betrug am Geldautomaten nennt sich "Skimming" ("abschöpfen"). Dabei werden zur Manipulation Geräte eingesetzt, die oft von so hoher Qualität sind, dass Kunden kaum eine Chance haben, diese zu entdecken. Früher wurden nur ein Vorsatzgerät vor den Kartenschlitz montiert und eine Kamera versteckt. Heute gehen die Betrüger raffinierter vor. Oft wird auf dem Geldautomaten eine komplette Attrappe der Automatenvorderseite befestigt. Schiebt ein Kunde nun seine Karte in diese Attrappe, werden seine Kontodaten inklusive PIN ausgelesen und gespeichert. Mit den ausgespähten Daten werden dann Kartenrohlinge erstellt, mit denen die Betrüger Geld abholen können – mindestens so lange, bis der Dispokredit ausgeschöpft ist. Ebenfalls ein beliebter Trick: die Manipulation von Türöffnern der Banken. Dazu werden mit einem Zusatzgerät die Kartendaten am manipulierten Türöffner ausgelesen und mit einer Kamera am Geldautomaten die Geheimzahl ausspioniert. So vermeiden Sie Skimming:
Wenn Sie bemerken, dass unberechtigterweise Geld von Ihrem Konto abgehoben wurde, sollten Sie die Karte so schnell wie möglich sperren lassen. Deutschlandweit ist das meist über die Sperrnummer 116 116 möglich. Zur Sicherheit erfragen Sie die Sperrnummer bei Ihrer Bank und speichern sie in Ihrem Handy. Informieren Sie außerdem unbedingt Ihre Bank. 2. Endlich werden die Energiekosten vergleichbarDie Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) ist in Kraft getreten. Ab dem 1. Juli müssen alle Wohngebäude, die bis 1965 gebaut wurden, einen Energiepass (Energieausweis) besitzen; und ab Januar 2009 gilt diese Pflicht für alle Wohngebäude. Voraussetzung: Der Eigentümer will die Immobilie verkaufen oder vermieten und der künftige Bewohner verlangt den Nachweis. Bislang war es so, dass der Mieter oder Käufer eines Hauses oder einer Wohnung lediglich den tatsächlichen Miet- beziehungsweise Kaufpreis kannte. Nun müssen auch die Nebenkosten offengelegt werden. Vor allem hinsichtlich der Heiz- und Warmwasserkosten gibt es große Unterschiede zwischen Gebäuden – aufgrund der andersartigen Konstruktionsweise und verschiedenen Baujahren von Immobilien. Den nun eingeführten Energiepass gibt es als Bedarfsausweis oder als Verbrauchsausweis. Beim Bedarfsausweis werden die Energiebedarfskennwerte (Endenergiebedarf, Primärenergiebedarf) unter Standardbedingungen errechnet. Beim Verbrauchsausweis wird der Energieverbrauchskennwert aus dem tatsächlichen Energieverbrauch von drei aufeinander folgenden Heizperioden berechnet. Mieter oder Käufer bekommen damit eine echte Entscheidungshilfe an die Hand, da die Immobilien jetzt energetisch vergleichbar sind. Optisch gibt es keinen Unterschied zwischen den Ausweisen. Beide Ausweistypen bestehen aus fünf Seiten. Auf der ersten Seite sind allgemeine Informationen zum Gebäude, wie Typ, Adresse, Baujahr, Heizungsbaujahr, Anzahl der Wohnungen sowie die Gebäudenutzfläche vermerkt. Darüber hinaus wird dort festgelegt, ob es sich bei dem Ausweis um einen Verbrauchs- oder Bedarfspass handelt, wer die Daten erhoben hat und aus welchem Anlass der Pass erstellt wurde. Die beiden folgenden Seiten sind den Kennwerten für den Energiebedarf beziehungsweise -verbrauch vorbehalten und weisen auch den aktuellen Wert aus. Erläuterungen zu den Daten und Fachbegriffen stehen auf der Seite vier. Die letzte Seite enthält dann Modernisierungsempfehlungen, um die Energieeffizienz des Gebäudes zu verbessern. Für Gebäude bis zum Baujahr 1977 und mit bis zu vier Wohnungen kann nur noch bis zum 1. Oktober 2008 der Verbrauchsausweis, der in der Regel deutlich unter 100 Euro kostet, erstellt werden. Später gibt es für sie nur noch den Bedarfsausweis, der mehrere hundert Euro kosten kann. Um ein Haus mit möglichst geringem Verbrauch zu erhalten, lohnen sich Modernisierungsmaßnahmen jetzt ganz besonders. Denn zum einen amortisieren sich angesichts steigender Energiekosten die Investitionen immer schneller und zum anderen steigt der Immobilienwert, wenn der Energieverbrauch geringer ist. Dafür stehen diverse Finanzierungsformen zur Verfügung. Unter anderem gibt es von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) speziell für Gebäudesanierungen oder Wohnraummodernisierungen Förderprogramme als Zuschuss- oder Kreditvariante. Aber es geht noch günstiger: „Bei Dr. Klein sind diese ohnehin schon preiswerten KfW-Programme nochmals um bis zu 0,25 Prozent günstiger“, so Stephan Gawarecki, Privatkundenvorstand des Lübecker Finanzdienstleisters.
|
| Sitemap | Dr. Klein empfehlen | Über Dr. Klein | Karriere | Lesezeichen | Impressum | Letzte Änderungen | Datenschutz | AGB | © 2010 Dr. Klein & Co. AG |