zur Dr. Klein Startseite
Newsletteranmeldung
FinanzierungVersicherungenGeldanlageFirmenkundenKommunalkunden
Wissenswertes über Dr. Klein    Unsere Erfolgsgeschichte    Unsere Partner    Karriere bei Dr. Klein    RSS-Feed    Newsletter    Pressemitteilungen    Ansprechpartner für Journalisten    Die Vorstände    Die Aufsichtsräte    Ihr Weg zu Dr. Klein   
Allfinanz Service Einzelansicht  


„Wir sind für Sie da“

Dr. Klein Kundenservice

Mo.-Fr. 8-20 Uhr, Sa. 9-15 Uhr

Telefonisch
0800-88 33 880(kostenl.)
0451-14 08 33 33
Rückruf-Service
E-Mail Kontakt

Über Dr. Klein


Ihr Dr. Klein Newsletter

Ihre E-Mail-Adresse:
 

 aktuelle Finanz- und
     Versicherungsthemen
 auch für Laien geeignet
 kostenlos
 1x im Monat 

 


Weiterführende Links

Die Dr. Klein & Co. AG, ein erfolgreicher unabhängiger Vertrieb von Finanzierungs- und Versicherungslösungen in Deutschland, bietet allen Medien alle zwei Wochen – und zu besonderen Anlässen – einen Allfinanz-Service, in dem zwei Themen aus den Bereichen Baufinanzierung, Kredit, Versicherung und Geldanlage behandelt werden.

1. Jetzt bauen oder kaufen – oder doch warten?
2. Tippfehler bei Online-Überweisung kann teuer werden

1. Jetzt bauen oder kaufen – oder doch warten?

Die Probleme an den Finanzmärkten beschäftigen Banken, Versicherungen und Kunden – alle zwar auf unterschiedliche Weise aber mit einem gemeinsamen Resultat: Verunsicherung. Zusätzliche Sorgen bereiten ein anhaltend hoher Ölpreis sowie eine mögliche Rezession. Die Folge: Investitionen werden verschoben.

So sind zum Beispiel die Baugenehmigungen in Deutschland bereits gesunken. Laut Aussage des Statistischen Bundesamtes gingen sie im Jahr 2007 im Vergleich zu 2006 um rund 26 Prozent zurück. Die Immobilienkäufe sind ebenfalls rückläufig. Die Nachfrage nach Wohneigentum sinkt also. Geringere Nachfrage bedeutet niedrigere Preise. Selbst bei Zwangsversteigerungen hat zum Beispiel die Ratinger Argetra GmbH, die seit Jahren regelmäßig ihren Zwangsversteigerungskalender veröffentlicht, niedrigere Verkehrswerte der Objekte verzeichnet.

Doch Experten gehen davon aus, dass sich dieser Trend im Laufe des Jahres 2008 ändern wird. Da der Neubau nicht mehr gefördert wird und insbesondere in Ballungsgebieten gute Wohnungen knapper werden, entwickeln sich die Preise nach oben. Zu dem Schluss kommt auch der Immobilienverband Deutschland (IVD) in seiner aktuellen Analyse.

Gleichzeitig ist eine eigene Immobilie nach wie vor für viele Menschen der Star unter den Anlageformen und die begehrteste Altersvorsorge. Die im Alter gesparte Miete, Wertstabilität sowie der hohe persönliche Nutzen des eigenen Hauses oder der eigenen Wohnung sprechen für diese Investition. Doch wann sollte man diese tätigen? Ist es klug, jetzt zu bauen oder zu kaufen – oder sollte man noch warten?

Finanzierungsvermittler wie Dr. Klein raten dazu, jetzt zu handeln. Denn in der aktuellen Marktsituation unterbieten sich die Kreditinstitute hinsichtlich der Zinsen ständig. Darum können die Finanzierungsvermittler ihren Kunden günstige Konditionen anbieten. „Sobald die Nachfrage wieder steigt, werden auch die Immobilienpreise anziehen. Für die Zinsentwicklung erwarten wir kurzfristig weiterhin Schwankungen, aber mittel- und langfristig geht der Trend klar nach oben“, so Stephan Gawarecki, Privatkundenvorstand bei Dr. Klein. „Wer bauen oder kaufen möchte und das passende Haus oder die geeignete Wohnung gefunden hat, sollte die Gunst der Stunde nutzen“, rät Gawarecki.

2. Tippfehler bei Online-Überweisung kann teuer werden

Viele Kunden nutzen den schnellen Weg der Online-Überweisung. Doch sollte man hierbei unbedingt auf Tippfehler achten. Wer eine falsche Kontonummer eingibt, ist unter Umständen sein Geld los. Wie das Amtsgericht München klarstellte, ist die Empfängerbank beim Online-Banking nicht zum Abgleich von Kontonummer und Empfängernamen verpflichtet (Az. 222 C 5471/07).

Der Fall:

Ein Schuldner wollte online auf das Girokonto eines Gläubigers 1.800 Euro überweisen. Dabei tippte er versehentlich die falsche Kontonummer ein. Diese Kontonummer existierte jedoch ebenfalls – und so gingen die 1.800 Euro auf das Konto einer Frau, die das Geld restlos verbrauchte. Da die Frau in finanziellen Nöten steckte und deshalb das Geld nicht zurückzahlen konnte, verklagte der Gläubiger seine Bank auf Schadenersatz. Vor Gericht scheiterte er allerdings mit seiner Klage.

Das Amtsgericht München stellte klar, dass seitens der Bank keine Pflichtverletzung vorläge. Eine Pflicht zur Prüfung von Kontonummern und Empfängernamen bestehe im beleglosen Zahlungsverkehr nicht. Vielmehr sei die Empfängerbank berechtigt, die ihr übermittelten Daten ausschließlich auf Grund der Kontonummer auszuführen. Außerdem beinhalte die Benutzung des beleglosen Zahlungsverkehrs mit all seinen Vorteilen den Verzicht auf einen solchen Abgleich.

Online-Überweisungen sollten also unbedingt vor dem Abschicken noch einmal auf Tippfehler überprüft werden.

 


Zurück zur Übersicht

Sitemap | Dr. Klein empfehlen | Ãœber Dr. Klein | Karriere | Lesezeichen | Impressum | Letzte Änderungen | Datenschutz | AGB© 2010 Dr. Klein & Co. AG