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Die Dr. Klein & Co. AG, ein erfolgreicher unabhängiger Vertrieb von Finanzierungs- und Versicherungslösungen in Deutschland, bietet allen Medien alle zwei Wochen – und zu besonderen Anlässen – einen Allfinanz-Service, in dem zwei Themen aus den Bereichen Baufinanzierung, Kredit, Versicherung und Geldanlage behandelt werden.

1. Geld sparen durch Umschuldung
2. Ein böses Gerücht kann Kurse stürzen lassen

1. Geld sparen durch Umschuldung

Ist eine Immobilienfinanzierung erst einmal vereinbart, fühlen sich viele Wohneigentümer ihrer Bank oft bis zur Rückzahlung des letzten Euros verpflichtet. Dabei könnten sie in vielen Fällen über andere Anbieter ihr Darlehen umschulden und Geld sparen – sowohl vor als auch nach Ablauf der Zinsbindung. Denn sowohl Zinsen, als auch Konditionen ändern sich. Mal sinken die Zinsen, mal räumt eine Bank kostenfreie Sondertilgungen ein, mal lässt sich eine Finanzierung über andere Angebote wesentlich flexibler gestalten.

Ihre Bequemlichkeit ist oft das Einzige, was viele Wohneigentümer daran hindert, auf diese veränderten Bedingungen zu reagieren. Genau darauf setzt die vertraute Hausbank. Sie bietet, wenn die vereinbarte Zinsbindung ausläuft, normalerweise eine Prolongation an – und das nicht selten zu eher unvorteilhaften Konditionen. Wohneigentümer sollten sich also zweimal überlegen, ob sie dieses Angebot von ihrem ursprünglichen Darlehensgeber vorbehaltlos annehmen – oder lieber andere Angebote prüfen sollten. „Wer dabei über Dr. Klein eine Finanzierungsanfrage stellt, braucht eine Vielzahl von Banken gar nicht mehr zu kontaktieren, denn wir haben sie bereits in unserem Portfolio“, sagt Klaus Kannen, Vorstand für Privatkundenfinanzierungen bei Dr. Klein. „Und mit dem Online-Rechner für Umschuldung erhalten Interessenten sofort einen ersten Anhaltspunkt zu möglichen Top-Konditionen, die genau auf die persönliche Situation zugeschnitten sind.“

Ähnlich sieht es bei Forwarddarlehen aus. Auch hier werden die Kunden von ihrem Finanzierungspartner gerne rechtzeitig angeschrieben. Denn meist ist die Immobilie nach der ersten Zinsbindung noch nicht vollständig bezahlt. Ein Anschlussdarlehen ist notwendig. Und das kann bereits 60 Monate vor Ablauf der vereinbarten Zinsbindung abgeschlossen werden; auch bei anderen Banken. Wohneigentümer sollten also auch in diesem Fall immer zunächst verschiedene Angebote miteinander vergleichen.

In Ausnahmefällen kann ein Darlehen sogar noch eher umgeschuldet werden. Wegen des entgangenen Zinsgewinns verlangt der ursprüngliche Darlehensgeber dafür jedoch eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung. Wie hoch diese ausfällt, lässt sich online über den Vorfälligkeitsrechner von Dr. Klein ermitteln. Ein Rechtsanspruch auf vorzeitige Umschuldung besteht während der laufenden Zinsbindung allerdings nicht. Nur beim Verkauf der Immobilie, Tod eines Darlehensnehmers oder schwerer wirtschaftlicher Not muss die finanzierende Bank einer Kündigung zustimmen. Akzeptiert der ursprüngliche Darlehensgeber die Kündigung auch ohne wichtigen Grund, so kann die Vorfälligkeitsentschädigung frei vereinbart werden. Doch das ist ein Sonderfall.

„Bei einer klassischen Prolongation oder einem Forwarddarlehen klappt der Bankenwechsel in der Regel recht einfach. Und es fallen nur geringe Kosten an“, weiß Klaus Kannen. Denn hat der Wohneigentümer sich für eine Umschuldung und einen anderen Anbieter entschieden, wird die im Grundbuch eingetragene Grundschuld auf die neue Bank übertragen. Dafür wird eine Gebühr verlangt. Wie hoch diese Gebühr ausfallen kann, lässt sich über die Internetseiten von Dr. Klein mit einem Grundbuchrechner ermitteln. Beispiel: Bei einer verbleibenden Grundschuld von 100.000 Euro würde die Abtretungsgebühr im Idealfall 165,08 Euro kosten. Im Vergleich zu der oft mehrere tausend Euro umfassenden Summe, die sich durch eine Umschuldung sparen lässt, lohnt sich dieser geringe Einsatz. Das bestätigt auch Klaus Kannen: „Wer sich jetzt die günstigen Zinssätze für seine Anschlussfinanzierung sichert oder größere Tilgungsraten vereinbart, kann sein Darlehen schneller zurückzahlen und spart dadurch doppelt.“

2. Ein böses Gerücht kann Kurse stürzen lassen

"Ein Börsianer darf, wenn es sich um Börsengerüchte handelt, nicht einmal seinem eigenen Vater trauen." (André Kostolany, Börsenguru, 9. Februar 1906 – 14. September 1999). Gerüchte sorgen für Bewegung an der Börse. Und manchmal auch für Kursstürze.

Dass Börsenkurse nicht nur von Fakten abhängen, sondern auch von Gerüchten, zeigt das folgende Beispiel: Spekulanten verbreiteten im März eine Falschmeldung, wonach eine Zeitung in Kürze über finanzielle Probleme der britischen Bank HBOS berichten werde. Eine E-Mail eines "anonymen Bankers" unterstützte die Falschmeldung, indem sie ankündigte, die HBOS hätte um Notfallgespräche bei der Bank of England gebeten. Die Börse reagierte wie von den Spekulanten gewünscht: panisch wurden HBOS-Aktien verkauft, der Kurs stürzte in den Keller. Für die Bank bedeutete diese Falschmeldung einen Wertverlust von mehr als drei Milliarden Pfund (zirka 3,8 Milliarden Euro). Die Gerüchteverbreiter dagegen dürften mit dem Kauf und späterem Verkauf der HBOS-Aktien ein Vermögen gemacht haben.

Gerüchte gibt es überall – natürlich auch am Finanzmarkt. Allerdings sind nur wenige Gerüchte so bedeutend, dass sie zu heftigen Auf und Abs des Börsenkurses führen. Oft sind es Falschinformationen, die bewusst gestreut wurden. Ziel ist es natürlich, in kurzer Zeit viel Geld zu machen. Wenn diese Gerüchte dann auch noch durch die richtigen Kanäle verbreitet werden, wird die Meldung quasi zum Selbstläufer. Auch die Zeit beziehungsweise die grundsätzliche Börsenstimmung spielen eine Rolle: Geht es an den Finanzmärkten eher ruhig zu, werden Gerüchte umso mehr beachtet.

Dass Gerüchte nur über eine kurze Zeit genutzt werden können, setzt den Börsianer unter Druck: Entweder er reagiert sofort oder er fragt erst bei anderen Börsianern nach. Im ersten Fall hat der Urheber des Gerüchtes sein Ziel sofort erreicht, im zweiten Fall wird das Gerücht weiter verbreitet und dessen Wirkung gesteigert. So oder so: Das Gerücht erzielt die erhoffte Reaktion. Wie sagte die französische Schriftstellerin Simone de Beauvoire: "Was geflüstert wird, wird am leichtesten geglaubt."

Was lernt ein Anleger daraus, der fernab vom Börsengeschehen, das Auf und Ab seiner Aktien oft kaum nachvollziehen kann? Der Allfinanzdienstleister Dr. Klein aus Lübeck rät allen, die mehr Ruhe als Nervenkitzel bei der Kapitalanlage suchen, lieber regelmäßig per Sparplan in ausgesuchte Investmentfonds zu investieren als in einzelne Aktien. Die Kursschwankungen sind hier in der Regel geringer und durch das regelmäßige Nachkaufen von Fondsanteilen verringert man bei fallenden Kursen sogar seinen Durchschnittskaufpreis. Gerüchte können einem dann egal sein.

 


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