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Die Dr. Klein & Co. AG, ein erfolgreicher unabhängiger Vertrieb von Finanzierungs- und Versicherungslösungen in Deutschland, bietet allen Medien alle zwei Wochen – und zu besonderen Anlässen – einen Allfinanz-Service, in dem zwei Themen aus den Bereichen Baufinanzierung, Kredit, Versicherung und Geldanlage behandelt werden.

1. Laptop aus Hotelzimmer gestohlen? Hausratversicherung zahlt
2. Finanztest: Forwardzuschläge niedrig wie nie

1. Laptop aus Hotelzimmer gestohlen? Hausratversicherung zahlt

Dass eine Hausratversicherung für Schäden, die durch Brand, Leitungswasser oder Diebstahl verursacht werden, aufkommt, ist bekannt. Was viele Versicherte aber nicht wissen: Hausrat ist auch alles, was von zu Hause mitgenommen wird, wenn man verreist. Somit ist auch ein aus dem Hotelzimmer gestohlenes Laptop versichert – und zwar weltweit. Grundsätzlich ist der komplette Hausrat versichert: Möbel und andere Einrichtungsgegenstände, Kleidung und Küchenutensilien und auch Sport- und Freizeitgeräte.

Die Versicherungsgesellschaft leistet für Reparaturen bei beschädigten Haushaltsgegenständen beziehungsweise für die Neuanschaffung gleichwertiger Gegenstände. Sie übernimmt weiterhin Aufräumkosten und Renovierungskosten und bezahlt zusätzlich Hotelrechnungen, falls der Geschädigte vorübergehend nicht in den eigenen vier Wänden wohnen kann. Um Geld vom Versicherer zu erhalten, muss der Versicherte nachweisen, die zerstörten oder verschwundenen Gegenstände tatsächlich besessen zu haben. Hilfreich sind Kaufbelege, Fotos oder Videoaufnahmen. Diese Dokumente sollten an einem sicheren Ort außerhalb der Wohnung aufbewahrt werden.

Ein häufiger Streitfall zwischen Versicherung und Versichertem ist ein Fahrraddiebstahl. Hier gilt: Wird ein Fahrrad aus einem verschlossenen Keller gestohlen, ist das Einbruch – die Hausratversicherung kommt dann dafür auf. Wer hingegen sein Rad nur am Laternenmast vor dem Haus anschließt, geht leer aus. Für diesen „einfachen Diebstahl“ gibt es aber eine zusätzliche Klausel für die Hausratversicherung, die allerdings einen Beitragszuschlag kostet. Voraussetzung ist dann, dass der Drahtesel beim Abstellen mit einem Schloss gesichert ist. Versichert ist das Rad dann zwischen 6:00 Uhr und 22:00 Uhr. Nach dieser Zeit ist es nur noch versichert, wenn es „in Gebrauch“ ist. Etwa, wenn man später von Freunden aus nach Hause fahren will und das Rad vor deren Haustür gestohlen worden ist.

2. Finanztest: Forwardzuschläge niedrig wie nie

Die Zeitschrift Finanztest der Stiftung Warentest bezeichnet in ihrer aktuellen Ausgabe (5/2008) die Zuschläge für Forwarddarlehen als so „niedrig wie nie“. Bei einem Forwarddarlehen handelt es sich um eine Baufinanzierung, die bereits heute zu fest vereinbarten Konditionen abgeschlossen wird, die aber erst in der Zukunft beginnt. Häufig werden solche Finanzierungen als Anschluss an eine bestehende Baufinanzierung, die in einigen Jahren ausläuft, abgeschlossen. Durch den Abschluss des Forwarddarlehens können die Kunden eine aktuelle Niedrigzinsphase, wie es sie zurzeit gibt, nutzen, um sich diese derzeit günstigen Zinsen für die Finanzierung zu sichern, die erst in einigen Jahren beginnt.

Die Finanztester stellten in ihrer Ausgabe die besondere Bedeutung des Forwarddarlehens als Schutz vor steigenden Zinsen heraus und zitieren eine Kundin mit den Worten: „Für uns ist das Forwarddarlehen wie eine Versicherung“. Bei der Übersicht über die Anbieter von Forwarddarlehen wurde besonders die Freie Hypo, der Dr. Klein Baufinanzierungsspezialist vor Ort, hervorgehoben. Als einziger überregionaler Baufinanzierer mit Filialnetz wurde das Unternehmen durchweg über die untersuchten Laufzeiten von 10 und 15 Jahren als „günstiger Anbieter“ bezeichnet. Sowohl Dr. Klein als auch die Freie Hypo bieten Forward-Darlehen bis zu 60 Monate im Voraus an.


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