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Newsletter 2008 - März

Gebührenfreier Finanzierungsspielraum für Bauherre...

Mit diesen Nebenkosten müssen Sie rechnen

Wer ein Haus erstellen lassen will, zahlt nicht nur den Preis für das Grundstück und das Gebäude. Auch die verschiedenen, notwendigen Nebenkosten müssen bei einer Gesamtrechnung mit berücksichtigt werden. Dazu gehören unter anderem:

  • Grunderwerbsteuer (zumeist in Höhe von 3,5 Prozent)
  • Makler-Courtage (bis zu 6 Prozent der Gesamtsumme)
  • Gebühren für die Baugenehmigung
  • Planungskosten des Architekten
  • Vermessungskosten
  • Notargebühren
  • Mietkosten für die alte Wohnung
  • Kosten für den Umzug

Diese Nebenkosten werden im ersten Moment zunächst gern vergessen.

Diese Kosten können zusätzlich entstehen

Auch unerwartete Ausgaben fallen häufiger an als manche Bauherren denken. Rechnen Sie also immer auch mit Komplikationen auf der Baustelle. Beispielsweise:

  • wetterbedingte Bauverzögerungen
  • Wasseradern in Baugrubennähe
  • Sturm- und Witterungsschäden
  • Bauschäden durch Planungsfehler
  • Erdarbeiten

Ebenso können sich noch während der Bauphase Ihre individuellen Ausstattungswünsche kurzfristig ändern. Beispielsweise:
 

  • Parkett anstelle von Laminatböden
  • bauliche Änderungen (zusätzliche Wände, Keller- oder Dachbodenausbau)
  • Solarkollektoren


Fehlkalkulationen können teuer werden

Nicht alles kann im vornherein ganz exakt berechnet werden. Dafür sind beim Hausbau zu viele kostspielige Überraschungen möglich. Als Bauherr sollten Sie sich deshalb von Anfang für ein großzügiges Immobiliendarlehen entscheiden. Denn bei einer Nachfinanzierung verlangen Banken im Allgemeinen wesentlich höhere Zinsen als bei einer Erstfinanzierung. Aber auch wenn Sie die Darlehenssumme zu hoch ansetzen, kann so eine Fehlkalkulation sehr teuer werden. Denn falls eine Rückgabe des überschüssigen Darlehensbetrags überhaupt möglich ist, fallen hierfür normalerweise hohe Gebühren an.

Wir bieten eine gebührenfreie Nichtabnahmeoption

Bei einer Neubaufinanzierung über Dr. Klein hingegen haben Sie die Möglichkeit, eine gebührenfreie Nichtabnahmeoption zu vereinbaren. Sollten Sie also innerhalb der Bauzeit erkennen, dass Ihr Darlehen höher ist als Ihr letztendlicher Finanzierungsbedarf, so besteht die Möglichkeit, bis zu 10 Prozent (max. 20.000 Euro) des ursprünglich vereinbarten Darlehens nicht in Anspruch zu nehmen. Und für diesen Differenzbetrag werden dann weder Zinsen noch Gebühren verlangt. Sie zahlen nur die Zinsen für den Darlehensbetrag, den Sie auch wirklich verwenden –  mehr nicht. Mit der Dr. Klein-Nichtabnahmeoption können Sie somit jederzeit flexibel reagieren, ganz gleich, welche unerwarteten Kosten während der Bauphase auf Sie zukommen.

Rechenbeispiel:

Vereinbarte Erstfinanzierung mit Nichtabnahmeoption:

200.000 Euro

Tatsächlich verwendeter Darlehensbetrag:

180.000 Euro

Die restlichen 20.000 Euro werden gar nicht erst ausgezahlt. Für diesen Differenzbetrag werden auch keine Zinsen oder Gebühren verlangt.

 

Dr. Klein rät

Rechnen Sie bei Ihrem Hausbau nicht nur mit den Standardkosten. Berücksichtigen Sie auch, dass während der Bauphase unerwartete Komplikationen eintreten können, die teilweise sehr viel Geld kosten. Um einer teuren Nachfinanzierung vorzubeugen, lohnt es sich, die Finanzierung von Anfang an großzügig zu kalkulieren. Ein Dr. Klein-Immobiliendarlehen mit der neuen Nichtabnahmeoption ermöglicht Ihnen dabei einen flexiblen Finanzierungsspielraum, den Sie in Anspruch nehmen können, aber nicht müssen. Und falls Sie den überschüssigen Darlehensbetrag nicht benötigen, fallen auch keine Kosten an. Nutzen Sie die Chance und genießen Sie diese flexible Finanzierungssicherheit!

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