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Newsletter 2007 Dezember

Sonderkündigungsrecht bei Kfz-Versicherungen

Sonderkündigungsrecht zum 01.01.2008

Erhält ein Kunde seine Beitragsrechnung, so hat er das Recht, die Versicherung innerhalb eines Monats nach Rechnungserhalt zu kündigen, sofern der Versicherer innerhalb des Vertrages Änderungen vorgenommen hat. Dies gilt in folgenden Fällen:

  • Beitragserhöhungen
  • Generelle Änderungen der Vertragsbedingungen
  • Änderung der Typ- oder Regionalklassen

Bei Änderungen innerhalb der Vertragsbedingungen können viele Kunden davon profitieren, dass ihr Versicherer die Rechnung erst zum Ende des Jahres oder evtl. sogar erst im Januar versendet, denn so bleibt noch die Zeit, sich nach einem günstigeren Anbieter umzusehen.

Warum den Versicherer wechseln?

Der Wettbewerb unter den Kfz-Versichereren ist groß und dementsprechend werden Neukunden jedes Jahr mit günstigen Prämien geworben. An den treuen Bestandskunden gehen diese Preissenkungen dagegen in der Regel vorbei. Aufgrund der hohen Tarifvielfalt kann daher man mit einer jährlichen Überprüfung seiner Kfz-Versicherungsprämie viel Geld sparen. Häufig reicht auch schon ein Anruf beim eigenen Anbieter, um dort in einen günstigeren „neuen“ Tarif umgestuft zu werden. Gewinner sind in jedem Fall die Kunden, die von den günstigen Versicherungstarifen profitieren können.

Obacht bei Rabattmerkmalen

Wer individuelle Rabattmerkmale nutzt, wie beispielsweise Nachlässe für

  • Wenigfahrer
  • einen eingeschränkten Fahrerkreis oder
  • für einen Garagennachlass

kann zum Teil sehr viel Geld einsparen.
Doch sollte man unbedingt darauf achten, dass solche Vorgaben auch eingehalten werden, denn wenn der Versicherer nachweisen kann, dass die Angaben des Kunden falsch waren oder eine Änderung nicht rechtzeitig angezeigt wurde, wird der Versicherungsbeitrag rückwirkend angepasst und es kann womöglich auch noch eine finanzielle Vertragsstrafe erhoben werden.

Dr. Klein rät

Da sich in der heutigen Zeit die Versicherungstarife von Jahr zu Jahr verändern, lohnt es sich, alljährlich den eigenen Tarif zu überprüfen und gegebenenfalls den Tarif oder sogar den Versicherer zu wechseln. Auch die eigenen Rabattmerkmale sollten stets im Auge behalten werden: wer nachrechnet kann häufig viel Geld einsparen! Zum Anbietervergleich

Entscheidet sich ein Kunde für eine Versicherungskündigung, sollte er zuvor seinen neuen Versicherungsvertrag abgeschlossen haben. Diese Vorgehensweise ist vorteilhaft, da die Versicherer nur zur Annahme von Haftpflichtversicherungen verpflichtet sind, nicht jedoch zur Annahme von Kaskoversicherungen. Versicherungsvergleich

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