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Newsletter 2007 - August

Abgeltungsteuer 2009: Keine gute Nachricht für Spa...

Sparerfreibeträge  und Werbekostenpauschale werden zum Sparerpauschbetrag zusammengefasst (801 Euro, bzw. 1.602 Euro).

Eine Deklaration der Zinsseinnahmen in der Jahressteuererklärung ist nicht mehr zwingend. Wer einen persönlichen Steuersatz hat, der im Durchschnitt unter 25 Prozent liegt, kann aber weiterhin eine Steuererklärung abgeben und erhält dann eine Steuergutschrift.

Mit der Einführung der Abgeltungssteuer bei gleichzeitigem Wegfall des Halbeinkünfteverfahrens und der nach einem Jahr steuerfreien Spekulationsgewinne greift der Staat massiv in die Taschen der Bürger. Ungeschoren bleiben nur Wertpapiere die vor 2009 gekauft wurden (nicht aber deren Dividenden).

Abweichend wurde der Bestandsschutz für Zertifikate geregelt. Diese bleiben bis zum 30.06.2009 von der Abgeltungssteuer verschont, aber nur, wenn Sie vor dem 15.03.2007 erworben wurden.

Besonders hart trifft es den Fondssparer, der für das Alter vorsorgen will: Alle Wertpapiere, die ab 2009 gekauft werden, unterliegen dann dem neuen Recht, also auch bei Fondssparplänen. Alle Gewinne aus ab 2009 erworbenen Fondsanteilen unterliegen dem 25-prozentigen Abzug zzgl. Soli und Kirchensteuer. Wer heute noch mit einer Durchschnittrendite von 10 Prozent rechnet, kann diese auf rund 7,0 Prozent kürzen.

So werden Zinsen bis 2008 besteuert

Seit 2007 gilt für alle Zinseinkünfte ein Freibetrag von 750 Euro + 51 Euro Kostenpauschale für Kontoführungsgebühren, insgesamt also 801,00 Euro (Verheiratete 1.602,00 Euro).

So konnten zum Beispiel Tages- und Festgeldkunden bislang den gesamten Freibetrag als Freistellungsauftrag bei der Bank vermerken lassen. Überschießende Beträge werden mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Zuerst behält die Bank aber pauschal 30 Prozent der Zinserträge ein, die dann direkt an das Finanzamt abgeführt werden. Da jeder verpflichtet ist, Zinseinnahmen in der Jahressteuererklärung anzugeben, werden überzahlte Steuern mit dem Jahres-Steuerbescheid zurückerstattet.

Wir haben nachgerechnet: Mittelstand und Kleinsparer zahlen mehr!

Die neue Regelung wird insbesondere durch den Wegfall des Freibetrags zu einer deutlichen Steuererhöhung vor allem des Mittelstands kommen:

Herr und Frau Schmidt haben ein Jahreseinkommen von 60.000 Euro und Zinseinnahmen von 3.000 Euro. Der Grenzsteuersatz inkl. Solidaritätszuschlag für das Einkommen liegt bei rund 33 Prozent. Für die zusätzlichen Kapitaleinkünfte müssen durch die Progression rund 34 Prozent Steuern gezahlt werden. Schmidts zahlen für 3.000 Euro Zinsen  nach Abzug des
(doppelten) Freibetrags von insgesamt 1602 Euro (Rest 1.398 Euro) derzeit rund 475 Euro Steuern. Ab 2009 werden pauschal von 26,38 Prozent von 3.000 Euro verlangt, also 791,40 Euro, eine 66 Prozent höhere Steuerbelastung!
Ähnlich groß wäre der Unterschied, wenn Schmidts 3000 Euro Dividendeneinnahmen hätten, dort wären in diesem Jahr rund 510 Euro zu versteuern. Grund: Durch das ab 2009 wegfallende Halbeinkünfteverfahren werden bei der Berechnung nur 1.500 Euro der 3.000 Euro herangezogen.

Für alle Mittelstand- und Kleinsparer ist es daher noch wichtiger, nach besonders attraktiven Zinssätzen Ausschau zu halten, um die Steuerverluste wieder wett zu machen.

Auch Kleinsparer mit weniger Einkommen und geringeren Tages-/Festgeldanlagen werden durch die neue Regelung deutlich mehr zahlen müssen. Genau genommen werden viele zum ersten Mal Steuern auf Zinserträge zahlen müssen, die früher komplett unter den Freibetrag gefallen sind. Man bedenke: Bei Tagesgeld oder Festgeld müssen bei derzeitigen Zinsen von rund 3 Prozent p.a. mindestens 26.700 Euro auf dem Konto liegen, bevor überhaupt Steuern fällig werden!

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